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Hallo @X-T-C,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage zur Fonds-Steuerreform.
Ich bitte um Verständnis, dass dieser komplexe Sachverhalt nicht hier in der Community geklärt werden kann. Hierzu bedarf es der Kompetenz eines Steuerberaters. Bitte wenden Sie sich daher an einen Fachmann. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
Hallo @X-T-C,
ich zitiere zu deiner Frage das Bundesfinanzministerium:
Während der Haltedauer beim Anleger versteuerte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungs- beziehungsweise Rückgabegewinn im Rahmen der Schlussbesteuerung abgezogen. Hierdurch wird eine zutreffende Erfassung der tatsächlich über die Haltezeit vom Anleger erzielten Erträge und Wertzuwächse erreicht.
Du solltest die zuviel gezahle Vorabpauschale dementsprechend wieder erstattet bekommen. Ich würde aber Unterlagen hierzu aufbewahren, um ggfs. die Überzahlung nachweisen zu können.
DIese Angaben sind natürlich ohne Gewähr und ein Steuerberater ist wie @CB_Petra schon sagte der bessere Ratgeber als diese Community.
Gruß
Monarch
Bei Fonds werden Buchgewinne ab 2018 wohl vorab besteuert. Es gibt dazu schon einen Thread hier.
Ein später anfallender Verlust, kommt dann einfach in den Verlustverrechnungstopf.
Sofern sich nicht wieder was ändert.
Vielen Dank für die Infos. Das hat mir schon mal geholfen (bis eine andere Information dazu auftaucht 😉 )
@CB_Petra: Ich denke, dass bei dieser Frage auch meine Bank helfen kann. Hier geht es ja nicht um eine personenspezifische steuerliche Regelung, sondern auch um die Handhabung bei Ihnen. Sie müssen ja spätestens im übernächsten Jahr wissen, was Sie von meinen (hoffentlich nicht vorkommenden 😉 ) Fonds-Verlusten in welchen Topf buchen.....oder eben nicht.
Hallo @X-T-C,
vielen Dank für Ihre berechtigte Rückmeldung.
Gerne habe ich Ihre Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Sobald uns Moderatoren hierzu eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie gerne an dieser Stelle informieren.
Ich bitte daher noch um Geduld.
Beste Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
Ich schließe mich an: der angefragte Sachverhalt ist kein individueller Fall sondern wird für Tausende Depots eintreffen. Desgleichen sollte eine Bank wissen, wie sie in solchen vorgehen MUSS. Leider bekomme ich auch hin und wieder auf ähnlich allgemeine Anfragen von der Bank (Consors!) die Antwort, dass ich meinen Steuerberater fragen solle (den ich gar nicht habe).
@immerschonsagen, im Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist klar geregelt, wer zu geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Banken gehören nicht dazu...
@immermalanders:
Das StBerG ist ein sehr gutes Beispiel für ein Lobbyistenprodukt, das nicht nur nicht im Sinne des Souveräns ist, sondern dessen Interessen wie sogar derer der Steuerhoheit konträr entgegensteht.
Der Souverän und ganz überwiegende Teil der Steuerzahler wird in Ausübung dessen Pflicht schon nur bei der Informationserhebung darüber völlig unangemessen gegängelt und behindert; allein um einen bestimmten Berufsstand, der einen winzigen Bruchteil der Bevölkerung ausmacht, das Auskommen zu garantieren.