Hey Leute,
ich bin auf eine interessante Idee gestoßen, wie man evtl. das Fifo-Prinzip austricksen könnte. Ich mach mal ein Beispiel:
Man hat 100 Aktien, davon 80 Altbestand, 20 Neubestand
Wenn man nun eine Verkaufsorder stellt wird ja zuerst der Altbestand verkauft bis es dann in den Neubestand geht.
Wenn man aber jetzt aber zuerst den Neubestand verkaufen will, macht man folgendes:
Schritt 1:
Man stellt zuerst eine Verkaufsorder für 80 Aktien (kompletter Altbestand), aber mit einem utopischen Limit. Hauptsache die Order mit dem hohen Limit wird nicht ausgeführt.
Schritt 2:
Jetzt steht die eine Order auf offen
Schritt 3:
Nun stellt man eine weitere Order. Diesmal ganz normal mit den restlichen 20 Aktien und diese wird ausgeführt.
Schritt 4:
Da die Order mit dem Altbestand diesen Bestand blockiert hat und nicht ausgeführt wurde, wurde nun der Neubestand verkauft.
Nun stellt sich mir die Frage: Funktioniert das so? 😄
Ich freu mich auf eure Kommentare, auch sehr gerne von der Consorsbank!
Viel Erfolg beim Traden wünscht
Mr_Trader
Die DAB hat nur auf der Weboberfläche kaufmännisch über den Durchschnittskurs abgerechnet- im Hintergrund aber steuerlich korrekt. Daher hat sich bei einem Teilverkauf auch der angezeigte durchschnittliche Einstandskurs nicht mehr verändert.
FiFo wurde bei der DAB durchaus angewendet.
Vor Einführung von FiFo hatte man für jeden Kauf des selben Wertpapieres eine eigene Position und konnte so einzelne Positionen auswählen oder zusammenfassen und verkaufen.
Bei Teilverkäufen ist über §20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, welche Stücke zuerst verkauft werden müssen. Der einzige Weg das zu umgehen ist, die entsprechenden Stücke in ein anderes Depot zu übertragen...
Hallo@Mr_Trader [...] Fifo-Prinzip austricksen[...] Wenn es so funktioniert wäre es genial. Eine etwas umständlichere Möglichkeit wäre, die Nachkäufe in ein zweites Depot zu legen.
> Wenn ich aber z.B. mit 100% im Plus bin wäre doch eine Pauschalberechnung mit 30% wünschenswert.
1. falsch gerechnet:
z.b. kauf bei 100eur und kaufkurs bekannt, dann verkauf (100% gewinn) bei 200euro, d.h. abgeltsteuer 0,275*(200-100)= 27,5 euro
verkauf bei unbekanntem einstandskurs: 0,3*200 = 60 euro werden einbehalten und an das FA abgefuehrt.
2. die 30% pauschalsteuer auf den verkaufsumsatz ist keine abgeltungssteuer; solche kapitalertrage werden speziell ausgewiesen auf der kap.ertragsbescheinig und das FA fordert in folge beim steuerpflichtigen den kaufkursnachweis an (wenn nicht altbestand) und dann wird nachbemessen.