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Fifo - Prinzip austricksen?!

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Regelmäßiger Autor
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Hey Leute,

ich bin auf eine interessante Idee gestoßen, wie man evtl. das Fifo-Prinzip austricksen könnte. Ich mach mal ein Beispiel:

Man hat 100 Aktien, davon 80 Altbestand, 20 Neubestand

Wenn man nun eine Verkaufsorder stellt wird ja zuerst der Altbestand verkauft bis es dann in den Neubestand geht.

Wenn man aber jetzt aber zuerst den Neubestand verkaufen will, macht man folgendes:

Schritt 1:

Man stellt zuerst eine Verkaufsorder für 80 Aktien (kompletter Altbestand), aber mit einem utopischen Limit. Hauptsache die Order mit dem hohen Limit wird nicht ausgeführt.

Schritt 2:

Jetzt steht die eine Order auf offen

Schritt 3: 

Nun stellt man eine weitere Order. Diesmal ganz normal mit den restlichen 20 Aktien und diese wird ausgeführt.

Schritt 4:

Da die Order mit dem Altbestand diesen Bestand blockiert hat und nicht ausgeführt wurde, wurde nun der Neubestand verkauft.

 

Nun stellt sich mir die Frage: Funktioniert das so? 😄

Ich freu mich auf eure Kommentare, auch sehr gerne von der Consorsbank!

 

Viel Erfolg beim Traden wünscht

Mr_Trader

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Die DAB hat nur auf der Weboberfläche kaufmännisch über den Durchschnittskurs abgerechnet- im Hintergrund aber steuerlich korrekt. Daher hat sich bei einem Teilverkauf auch der angezeigte durchschnittliche Einstandskurs nicht mehr verändert.
FiFo wurde bei der DAB durchaus angewendet.

 

Vor Einführung von FiFo hatte man für jeden Kauf des selben Wertpapieres eine eigene Position und konnte so einzelne Positionen auswählen oder zusammenfassen und verkaufen.

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
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Bei Teilverkäufen ist über §20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, welche Stücke zuerst verkauft werden müssen. Der einzige Weg das zu umgehen ist, die entsprechenden Stücke in ein anderes Depot zu übertragen...

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Hallo@Mr_Trader   [...] Fifo-Prinzip austricksen[...] Wenn es so funktioniert wäre es genial. Eine etwas umständlichere Möglichkeit wäre, die Nachkäufe in ein zweites Depot zu legen.

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
Enthusiast
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Ich hätte da noch einen Nachtrag:
Es ist doch eigentlich nicht so schwierig, einen genauen Betrag (Verlust) zu ermitteln, und entsprechende Anzahl an sowohl Alt- als auch Neuaktien zu verkaufen.

z.B (Kosten jetzt mal aus Vereinfachungsgründen außer Acht gelassen):

1. KAUF (Zuerst A und dann B gekauft)
Tranche A. Kauf 10 Stück zu 20 EUR = 200 EUR
Tranche B. Kauf 10 Stück zu 30 EUR = 300 EUR

2. BEWERTUNG
Aktueller Kurs 10 EUR
Tranche A. 10 Stück zu 10 EUR = 100 EUR → 100 EUR Verlust → 10 EUR Verlust/Stück
Tranche B. 10 Stück zu 10 EUR = 100 EUR → 200 EUR Verlust → 20 EUR Verlust/Stück

3. VERKAUF
z.B. Rest-Freistellungsauftrag von 160 EUR → Verkauf von 13 Stück wie folgt:
Tranche A. Verkauf 10 Stück zu 10 EUR = 100 EUR → 100 EUR Verlust
Tranche B. Verkauf 3 Stück zu 10 EUR = 30 EUR → 60 EUR Verlust
→ Gesamtverlust = 160 EUR

Ok, beim Durchlesen meiner obigen Ausführungen ist mir aufgefallen, dass es ja so wie oben eigentlich nicht das Problem ist. Das Problem wäre, wenn der aktuelle Kurs z.B. bei 22 EUR liegt und somit unter der Tranche A aber über der Tranche B.

Könnte man aber dennoch so machen, wäre aber suboptimal:

1. SIEHE OBEN
2. BEWERTUNG
Aktueller Kurs 22 EUR
Tranche A. 10 Stück zu 22 EUR = 220 EUR → 20 EUR Gewinn → 2 EUR Gewinn/Stück
Tranche B. 10 Stück zu 22 EUR = 220 EUR → 80 EUR Verlust → 8 EUR Verlust/Stück

3.1 VERKAUF (nach FIFO)
z.B. Rest-Freistellungsauftrag von 44 EUR → Verkauf von 18 Stück wie folgt:
Tranche A. Verkauf 10 Stück zu 22 EUR = 220 EUR → 20 EUR Gewinn
Tranche B. Verkauf 8 Stück zu 22 EUR = 176 EUR → 64 EUR Verlust
→ Gesamtverlust = 44 EUR → Tradingvolumen 18 Stück = 396 EUR

Nachteil natürlich, man hat höhere Tradingkosten für den Verkauf (und evtl. Rückkauf).
Dann macht der Übertrag auf ein anderes Depot sicherlich mehr Sinn.

3.2 VERKAUF (mit Depotübertrag)
Tranche A. – kein Verkauf da übertragen
Tranche B. – 6 Stück (5,5 Stück) zu 22 EUR = 132 EUR → 48 EUR Verlust
→ Gesamtverlust 48 EUR → Tradingvolumen 6 Stück = 132 EUR

Hoffe, meine Ausführungen passen in etwa.
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
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 @totti:

 

> Wenn ich aber z.B. mit 100%  im Plus bin wäre doch eine Pauschalberechnung mit 30% wünschenswert.

 

1. falsch gerechnet:

 

z.b. kauf bei 100eur und kaufkurs bekannt, dann verkauf (100% gewinn) bei 200euro, d.h. abgeltsteuer 0,275*(200-100)= 27,5 euro

 

verkauf bei unbekanntem einstandskurs: 0,3*200 = 60 euro werden einbehalten und an das FA abgefuehrt.

 

2. die 30% pauschalsteuer auf den verkaufsumsatz ist keine abgeltungssteuer; solche kapitalertrage werden speziell ausgewiesen auf der kap.ertragsbescheinig und das FA fordert in folge beim steuerpflichtigen den kaufkursnachweis an (wenn nicht altbestand) und dann wird nachbemessen.

 

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