Hallo zusammen,
mein Einstandskurs hat sich über Nacht geändert.
Ich war ziemlich überrascht, als meine Rendite im Depot plötzlich auf 1% "gefallen" ist.
Meine erste Reaktion war das Börsengeschehen zu checken, ob es zu einem größeren Einbruch kam, der meine Buchwertverluste erklärt.
Als ich mein Depot Volumen mit meiner Vermögensaufstellung (Excel Liste) verglichen habe, war kaum ein Wertunterschied zu erkennen.
Mir ist darauf aufgefallen, dass zum Beispiel mein S&P ETF der eine Rendite von ca. 25% aufwies, plötzlich nur 1% hatte. Ohne Zutun von großen Wertschwankungen oder Zukauf/Verkauf. Der Einstandskurs wurde sozusagen zurückgesetzt.
Für meine Anlage ist das eigentlich unrelevant. Für die Psyche wäre in 20 Jahren eine höhere Rendite erfreulicher.
Hat jemand ein ähnliches Problem?
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Hallo @ReKo,
ich bin vollend Ihrer Meinung, die CB wird aber dbzgl. leider nichts unternehmen, am 13.08.2018 war die Antwort zu diesem Thema:
Aus diesem Grund werde ich den Broker wechseln, warte nur noch auf ein gutes Angebot für den Depotwechsel, ich habe keinen Zeitdruck.
Schließe mich meinen Vorrednern an, hier wird nichts mehr unternommen, um den berechtigten Kundenwünschen nach einer realen Darstellung zur Wertentwicklung auch nur einen Millimeter entgegen zu kommen.
Sehr schade, vor allem auch aufgrund der offiziellen Antworten, die Hoffnung geweckt hatten, aber im Endeffekt reine Worthülsen blieben.
Broker ist gewechselt und gesamtes Konto migriert, geht mittlerweile ja überraschend schnell und einfach, sehr zu empfehlen. 😉
Wie ist hier denn der aktuelle Stand?
Derzeit ist es ja noch so, dass bei ETF's die Wertentwicklung seit 01.01.2018 als Performance angezeigt wird.
Kann mir das jemand schlüssig erklären, weshalb das so ist?
Wenn es mit der Investmentsteuerreform erklärt wird, müsste es dann nicht sein, dass die Performance jedes Jahr am 01.01. wieder auf 0 gesetzt werden müsste, um den fiktiven Gewinn zur Besteuerung heranzuziehen.
Der Status Quo ist allerdings eine unbrauchbare Wertentwicklung, die absolut nichtsaussagend ist über die tatsächliche Performance.
Ich will es einfach nur verstehen, wieso das so ist?!?
Ich habe festgestellt, dass sich die Einstandskurse im Zuge der Umstellung von 31.12.2017 auf 01.01.2018 (fiktiver Verkauf, fiktiver Kauf) sonderbarerweise erheblich verändert haben.
Beispiel:
wurde am 31.12.2017 'als letzter' Kurs des Papiers mit 153,05 von Consors mitgeteilt, so wurde dieser in der Information über die fiktive Veräußerung mit 151,05 angegeben.
Im Jahresdepotauszug per 31.12.2017 wurde er wiederum anders, nämlich mit 152,70 berichtet.
Es war bis heute nicht möglich, dazu plausible Erklärung zu bekommen.
Da der 'Einstandskurs' zum 1.1.2018 Grundlage der Steuerberechnung ist, sollte er stimmen.
Die Prüfung der 'Einstandskurs-Findung' zu prüfen ist mehr als ratsam.
Hallo Dreistein,
die falschen fiktiven Anschaffungskosten zum Beginn des 01.01.2018 habe ich ausführlich in meinen Beiträgen u.a. vom 15.05.2018, 17.05.2018, 13.08.2018 besprochen. Die Antworten darauf von CB Andy sind unbefriedigend.
Die Rechnung von Consors ist aufgegangen: "Aussitzen" war die Devise. Auch der Ausweis der Wertentwicklung von Fonds seit dem 02.01.2018 in der Depotübersicht wurde trotz heftiger Proteste der CB-Kunden von der CB nach anfänglichen Versprechungen und Vertröstungen nicht auf die Wertentwicklung seit Kauf geändert.
Ich befürchte, dass der Freibetrag von 100.000 € für Veräußerungsgewinne von Altbeständen weder mit den richtigen fiktiven Anschaffungskosten zum Beginn des 01.01.2018 noch mit den falschen AK wohl kaum mehr überschritten wird. Richtig wären als fiktive AK zum Beginn des 01.01.2018 der Rückkaufswert der KAGs am 29.12.2017 abzüglich der Steuerliquidität (ausgeschüttet am 15.01.2018) zu erfassen gewesen. Beide Werte wurden der Consorsbank von den KAGs getrennt übermittelt. Die CB war nicht fähig, beide Werte zusammenzurechnen und hat aus angeblich zulässigen "Vereinfachungsgründen" den Rückkaufswert der KAGs zum 02.01.2018 (meist niedriger) als fiktive Anschaffungskosten gespeichert, Folge: höhere Veräußerungsgewinne. Über die Einkommensteuererklärung kann die falsche Berechnung des Veräußerungsgewinnes (Verbrauch des Freibetrages) berichtigt werden, wenn sich die Steuerberatungskosten für die Korrektur lohnen (§ 32 d Abs. 4 EStG).
Hallo @Artur09,
zu diesem Thema weise ich noch einmal auf die bereits gegebenen Antworten der Moderatoren, unter anderem CB_Andy, hin.
Weitere Informationen dazu gibt es dazu nicht.
Desweiteren bitten wir .die für die Community gültigen Guidelines zu beachten, die Sie hier (https://wissen.consorsbank.de/t5/Rund-um-die-Community/Guidelines-f%C3%BCr-das-Verhalten-in-der-Comm...) noch einmal nachlesen können.
Beiträge , z.B. durch die der Eindruck entsteht, die Consorsbank würde absichtlich zum Nachteil der Kunden handeln, werden aus unserer Community entfernt oder entsprechend bearbeitet.
Viele Grüße
CB_Stephan
Community Moderator