Morgen Zusammen,
heute geht Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.
Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).
Weis jemand mehr darüber?
Vielen Dank schon mal
Da muss ich dich enttäuschen.
Du bekommst die nicht zurück.
Dein Verlusttopf wächst aber entsprechend an. Und bei einem Aktienverkauf mit Gewinn wird dieser dann verrechnet.
ich glaub du verstehst nicht wie ich das meine. Die Paypal Aktien wurden doch zu je 36€ ins Depot gebucht(und darauf hast du schon Stuern bezahlt!) Wenn du die Paypalaktien dann für 37€ verkaufst muss du auf 1€ pro Aktie Kapitalertragssteuer bezahlen.
Genau so ist es da hier fälschlicherweise der spin off als sachausschüttung gewertet wurde.
Aber wo hast du da nun die Kapitalertragssteuer zurück erhalten`?
Du hast beim Spinn off Kapitalertragssteuer bezahlt. Und beim Ebay Verkauf wurde nun Betrag X in deinen verrechnungstopg eingestellt.
Natürlich bezalst du dann beim Paypal Verkauf erst ab € 36,01 Kapitalertragssteuer auf den Gewinn bzw dieser wird dann zunächst mit dem Verlustkonto verrechnet (siehe dein Ebay Verkauf) und dann noch mit deinem Freibetrag.
Allerdings, wenn du zb erst in 5 Jahren verkaufen willst hast du erstmal Kapitalertragssteuer bezahlt und kannst mit diesem Geld nichts machen.
Wäre es korrekt gelaufen hättest du keine Kapitalertragssteuer bezahlt, die Ebay Aktie wäre zb auf 25 Euro gesetzt worden und du hättest bei einem VK bei € 27 hier dann Kapitalertragssteuer bezahlt welche mit deinem vielleicht aus anderen Verlustgeschäften und deinem Freibtrags verrechnet worden wäre.
Die Paypal wäre dennoch dann auch nur bei € 35 eigebucht worden da das unternehmen aufgeteilt wurde. Somit würdest du dann auch erst bei € 35,01 Kapitalertragssteuer bezahlen.
Oder die Ebay wäre mit € 60,00 bewertet und die Paypal dann mit € 0
Dann hättest du auch hier beim Ebay Verkauf ein Verlustgeschäft, beim Paypal gleich ab € 0,01 Kapitalertragssteuer bezahlt welche mit vorherigen Verlustgeschäften verrechnet worden wäre und dann mit deinem Freibetrag.
Du siehst beide Varianten haben den Vorteil dass man die fälschlicherweise eingezogene Kapitalertragssteuer des Spin offs nicht bezahlt. (alles ohne Gewähr)
ja genau das ist das Problem da die EBAY Bewertung gleich bleibt und Paypal als zusatz auch noch mit 36€ bewertet wurde(und genau aus diesem Grund haben wir die Steuer überhaupt erst bezahlt)! Die "Steuerrückerstattung" die die Consorsbank übrigens dann automatisch tätigt(die Bank behält die 26.25% ja erstmal nur ein und zahlt erst am31.12. ans Finanzamt?), geht dann auch nur wenn du mit deinen Anderen Gewinnen schon über deinen Freibetrag bist.
Fragt doch einfach eure Bank was sie da gemacht haben?
Ich empfehle einen sofortigen Widerspruch beim zuständigen Finanzamt in Frankfurt einzulegen.
Muster Widerspruch Schreiben etc. findet ihr hier:
https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Einbuchung-Paypal-Aktien-ins-Depot/m-p/26530#M2087
wünsche allen viel Erfolg.
Lg. Martin
Hat hier jemand schon eine Reaktion vom FInanzamt erhalten?
Ich habe nach meinen Einspruch eine Eingangsbestätigung des Finanzamts erhalten. Versehen mit dem Satz, dass man sich unaufgefordert bei mir melden wird, nachdem man die Rechtslage geprüft hat.
Frage: Wenn ich bis zur Einkommenssteuererklärung 2015 keine Rückmeldung habe, sollte ich dann in der Einkommenssteuererklärung nochmal Einspruch einlegen? Nur diesmal bei meinem Finanzamt, und nicht dem meiner Bank?
hat hier irgendjemand schon eine Rückantwort vom Finanzamt erhalten wie Bund/Länder nun verblieben sind?
Ich hatte damals ein Schreiben erhalten, dass das thema auf Bund/Länder Ebene besprochen wird und man sich melden wird.
Dies war im März 2016.
Vielleicht hat ja jemand hierzu schon eine Rückinfo?