Ich habe nach meinen Einspruch eine Eingangsbestätigung des Finanzamts erhalten. Versehen mit dem Satz, dass man sich unaufgefordert bei mir melden wird, nachdem man die Rechtslage geprüft hat. Frage: Wenn ich bis zur Einkommenssteuererklärung 2015 keine Rückmeldung habe, sollte ich dann in der Einkommenssteuererklärung nochmal Einspruch einlegen? Nur diesmal bei meinem Finanzamt, und nicht dem meiner Bank?
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