Morgen Zusammen,
heute geht Paypal an die Börse. Habe im Internet gelesen, dass die EInbuchung der PayPal-Aktien bereits am Freitag passieren sollte.
Ich meinem Depot hab ich leider immer noch nur die Ebay-Aktien ( gekauft vor 2 Jahren ).
Weis jemand mehr darüber?
Vielen Dank schon mal
Wäre schön, wenn sich die Bank dazu einmal äussern würde; und im Falle eines widerspruches uns das zuständige Finanzamt mit adresse mitteilt.
Ich habe vorhin länger mit consors gesprochen. Ende vom Lied ist, das man am besten widerspruch einlegen soll. Es kann aber lange dauern. Ich denke es wird schneller als damals bei google gehen. Bei mir ist noch das problem, dass ich beim freibetrag noch was über hatte. Somit wird es mit der erstattung kompliziert. Denn nicht nur Kapitalertragssteuer und Soli müsste ich zurück bekommen, sondern den Freibetrag wieder zurück gesetzt bekommen und bei den nächsten dividenden zahlungen auch hier die kapitalertragsteuer die eigentlich vom ursprünglichen Freibetrag noch abgehen würde. Hoffe ja das es ne schnelle Entscheidung gibt.
ich habe die vorlage hier aus dem Threat übernommen:
An das FA Nürnberg schicke ich dies:
hiermit lege ich Einspruch gegen die am 23.07.2015 erhobene und abgebuchte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ebay-Aktiensplit vom 17.05.2015 ein.
Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien-‐Umsetzungsgesetz im Jahr 2013 wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-‐Offs. Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin-‐Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind. Dies ergäbe im vorliegenden Fall bei einem ursprünglichen Kaufkurs von in meinem Fall € ____ einen neuen Anschaffungskurs von € ____ sowohl für die Paypal-‐Aktien, als auch für die Ebay-‐ Aktien.
Die Abspaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay-‐Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben. Ein Geldwerter Vorteil liegt hier nicht vor. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.
Der Ebay Spin-‐Off ist somit als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen-‐Prinzip. Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und meine Bank anzuweisen, die einbehaltene Steuer wieder an mich zurückzuführen.
Meine Bank:
Consorsbank
Bahnhofstraße 55
90402 Nürnberg
Zur Sicherheit das hier an Consors:
Einspruch gegen abgeführte Kapitalertragsteuer aus Ebay (WKN916529) Aktiensplit zu Depot: ----
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die am 23.07.2015 erhobenen und abgebuchten Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf den Ebay-Aktiensplit vom 17.05.2015 ein.
Durch Inkrafttreten des sogenannten Amtshilferichtlinien-‐Umsetzungsgesetz im Jahr 2013 wurden einige Passagen im Einkommensteuergesetz neu geregelt. Dies betrifft insbesondere die Regelung von Spin-‐Offs. Aus diesem Gesetz trat insbesondere die sogenannte Fußstapfen-Theorie hervor, die besagt, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten im Verhältnis des Spin-‐Offs, vorliegend 1:1, auf die neuen und die alten Papiere aufzuteilen sind. Dies ergäbe im vorliegenden Fall bei einem ursprünglichen Kaufkurs von in meinem Fall € ____ einen neuen Anschaffungskurs von € ___ sowohl für die Paypal-‐Aktien, als auch für die Ebay-‐ Aktien.
Die Abspaltung führt nicht dazu, dass die Anleger mit ihren Ebay-‐Aktien Gewinne oder Verluste realisieren, sondern es werden nur die vorhandenen Bestandteile in zwei Teile aufgespaltet. Eine Deklarierung als Sachdividende ist unsachgemäß, die Aktionäre haben nichts bekommen, was sie nicht schon vorher in anderer Form gehabt haben. Ein Geldwerter Vorteil liegt hier nicht vor. Die Abspaltung folgt daher steuerneutral. Seit 2013 gilt die Fußstapfentheorie auch für ausländische Unternehmen.
Der Ebay Spin-‐Off ist somit als steuerneutrale Maßnahme zu werten. Dies ergibt sich aus dem in 2013 begründeten Fußstapfen-‐Prinzip. Ich fordere Sie daher auf, die Steuerneutralität der Maßnahme festzustellen und die einbehaltene Steuer zzgl Solidaritätszuschlag wieder an mich zurückzuführen. Des Weiteren bitte ich um Rückverrechnung des Sparerfreibtrags auf € ____.
Aufgrund der o. g. Fehlbesteuerung bitte ich auf Verzicht von Berechnung von Sollzinsen bis zur Klärung des Sachverhalts.
Ich bitte um Ihre Rückantwort bis spätestens _______
MfG
Danke übernommen und ebenso gesendet.
Zunächst einmal vielen Dank an alle für die unterstützenden und hilfreichen Postings.
Von Consors-Seite ist offensichtlich keine Unterstützung, oder um es auf den Punkt zu bringen, nichts, zu erwarten.
Ich sehe die Sache noch etwas anders.
Durch die Nicht-Information von Consors (andere Banken haben ihre Mitglieder im Vorfeld über die Maßnahme informiert) ist mir ein finanzieller Schaden entstanden.
Und hier sollte ggfs. fachkundig (durch einen entsprechenden Fachanwalt?) abgeprüft werden, ob Consors fahrlässig gehandelt hat und somit den Schaden zu verantworten hat und somit schadenersatzpflichtig ist.
Consors ist schlichtweg seinen Informationspflichten nicht nachgekommen.
Wie ist eure Meinung hierzu?
Gibt es eigentlich Banken, die die Steuer nicht abgeführt hat?
So wie ich das verstehe hat der WM Datenservice mit einem zusammengestellten Rat hier die Besteuerung so gesehen. Und nach dieser Entscheidung richten sich die Banken. Korrekt?
Nun frage ich mich, WM Datenservice ist ja privat, ob es rechtens ist, dass eine private Instituion Steuer vorgibt. Dies sollte doch normalerweise der Staat machen.
So interpretiert ein privates Unternehmen die Steuergesetze.
Weiß da jemand mehr?
Danke für das Einspruckmuster. Würde ich gern so übernehmen. Bin mir nur bei einer Passage unsicher.
Zitat
"Dies ergäbe im vorliegenden Fall bei einem ursprünglichen Kaufkurs von in meinem Fall € ____ einen neuen Anschaffungskurs von € ___ sowohl für die Paypal-‐Aktien, als auch für die Ebay-‐ Aktien."
Ursprünglicher Kaufkurs ist klar, soweit check ich das nocht. Aber wie berechne ich korrekt den neuen Anschaffungskurs x sowohl für die Paypal Aktien, als auch für die Ebay-Aktien. Bin recht neu im Anlegen mit Aktien und ewas verunsichert. Wäre super eine Antwort zu bekommen, damit ich den Widerspruch korrekt schreibe und abschicken kann.
Danke schonmal für die Hilfe