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Clearstream Banking: Handhabung von derzeit zugelassenen Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 25.06.2018

 Während mehr und mehr Länder weltweit Cannabis legalisieren, wird jetzt in Europa sogar der Handel mit Aktien verboten.

 

Clearstream, die Verwhrstelle für Aktien, wird ab dem 28.09.2018, mit der schwammigen Begründung "rechtliche Gründe" keinen Handel der gelisteten Cannabis-Aktien mehr durchführen (pdf der Liste unter dem link s. u.).

"Clearstream Banking will only offer processing of receipt free of payment and against payment instructions from the local market until close of business on settlement date 29 June 2018. The Bridge will be closed from this date.

Clearstream Banking will continue to offer the following services until close of business on settlement date 28 September 2018 for OTC and stock exchange transactions:

  • Processing of free of payment and against payment internal instructions (within Clearstream Banking);
  • Processing of free of payment and against payment delivery instructions towards the local market.

"Customers are therefore asked to use the transition period to move their positions in the respective securities out of Clearstream Banking before the 28 September 2018 deadline."

http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-services/settlement/d18044/97742

 

Muss, wer weiter seine Aktien handeln will, eine kostenpflichtige Bestandsumlegung durchführen(?).

Wenn ich in meinem Depot bei der jeweiligen Aktie auf "Details" klicke, sehe ich, dass meine Cannabis-Aktien in USA/Kanada gelagert werden.

 

Muss ich jetzt, wenn ich diese Aktien nach dem 29.06.2018, bzw. dem 28.09.2018 weiter handeln will, etwas unternehmen?

 

Wenn ja - was muss ich tun?

Und was kostet mich das?

 

Mit freundlichen Grüßen

oannes

53 Antworten 53

Moderator
Beiträge: 605
Registriert: 21.08.2017

Hallo @Knoppers81

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Handhabung von derzeit zugelassenen Wertpapieren im Zusammenhang mit Cannabis.


Der aktuelle Stand ist, dass alle bestehende und neu aufgebauten Bestände (durch Kauf/Übertrag), die am 14.09.2018 in den betroffenen Gattungen bei der Consorsbank eingebucht sind, kostenfrei auf unsere Lagerstelle in den USA umgebucht werden.
Ab dem 14.09.2018 eingehende Wertpapiere werden kostenpflichtig umgelegt. 


Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Umlegung aufgrund von Restriktionen (Microcap etc.) von der Lagerstelle abgelehnt werden kann.

Viele Grüße

CB_Susan

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Beiträge: 2
Registriert: 20.08.2018
CB_Susan, vielen Dank für Ihre Antwort. Konkret würde mich die Handhabung bei AMMJ (WKN: A12DK9) interessieren. Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese als Microcap abgelehnt würde?
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
Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @Knoppers81,

wir bitten um Verständnis, wenn wir bei konkreten Fragen zu einzelnen Wertpapieren und deren Eigenschaften an unsere telefonische Kundenbetreuung verweisen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an meine Kolleginnen und Kollegen. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.

Beste Grüße

CB_Kai

 

Community Moderator

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
Autorität
Beiträge: 4642
Registriert: 06.02.2015

Wer seine Aktien vor der Umstellung übertragen will, sollte möglichst bald aktiv werden! Ein Übertrag von Wertpapieren kann, je nach Auslastung der involvierten Stellen, etwas länger dauern.

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