abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Anrechnung ausländische Quellesteuer durch Consorsbank

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 3
Registriert: 23.01.2016

Hallo zusammen,

 

ich würde gern verstehen, warum die Consorsbank bei der Zahlung von ausländischen Dividenen keine automatische Verrechnung der max. anrechenbaren ausländischen Quellensteuer mit der Kapitalertragsteuer vornimmt. Diese würde den Aufwand der manuellen Erstattung pro Land deutlich vereinfachen.

 

Konkret geht es z.B. um die ISIN CNE1000031C1 (abgezogene Quellensteuer 10%, die mE voll anrechenbar ist) sowie die ISIN NO0003054108 (abgezogene Quellensteuer 25%, 10% wären mE sofort anrechenbar).

 

Vielen Dank für eure Unterstützung!

0 Likes
21 Antworten 21

Autorität
Beiträge: 2210
Registriert: 12.01.2019

Hallo @crashman ,                                                                                                                                                                                                   ...so sieht die Realität bei den Depotbanken bezüglich Quellensteuer aus:

---->

https://www.udongo.de/depotkonto/43-depotkonto-ratgeber/462-erstattung-quellensteuer-kosten-je-bank-...

 

und dann vielleicht noch ein bischen hier als Beispiel:

------>

https://wendl-koehler.de/rechtliches/erstattung-auslaendischer-quellensteuer/

 

....Quellensteuer, ein weites Feld.....:).

 

LG+

onra


Autorität
Beiträge: 3887
Registriert: 21.07.2017

@crashman :

Woraus schließt Du, dass die Consorsbank die anrechenbare ausländische Quellensteuer generell nicht laufend mit der KESt. verrechnet? Meiner Datenlage nach tut sie das nämlich schon, je nach DBA.

 

Zu Deinem Beispiel Mowi ASA:

Lt. DBA mit Norwegen ist die anrechenbare Quellensteuer: 0

Dividenden: Anteilseignern mit Wohnsitz im EWR wird die einbehaltene Quellensteuer auf Antrag ganz oder teilweise erstattet ("shielding deduction"), vgl. BMF-Schreiben vom 15.11.2011 (BStBl I S. 1113)

 

Dein Beispiel Haier Smart Home Co Ltd. kannst Du nach dem Download des betreffenden Dokuments von dieser Website selbst überprüfen, wenn Du magst.

 

"Geangscheng"


Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 3
Registriert: 23.01.2016

Herzlichen Dank für eure Tipps & schöne Weihnachten!

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2020

Hallo,

@onra,

danke für dein Tipp mit den Dänen. QS 15%

Laut der liste von undongo

Land

Quellensteuersatz

Verrechnung mit Abgeltungssteuer

Mögliche Erstattung aus Ausland

Australien

30%

15%

15%

Belgien

25%

15%

10%

Dänemark

27%

15%

12%

 

Auf der Liste von der DBA steht in der ersten Spalte bei Dividente a: 15/27 

Was gilt den dann, die vordere oder hintere Zahl?

 

Und verrechnet die Bank das dann immer automatisch oder muss ich einen Antrag beim Land stellen.

Das lohnt ja nicht wirklich kleinen Dividenten oder Gewinnen.

Gilt das ganza auch bei realisierten Gewinnen ?

Grüße und Danke

Holger

0 Likes

Autorität
Beiträge: 2210
Registriert: 12.01.2019

Hallo @HolgerHolger ,

....Dänemark-Beispiel:

Dividendenzahlung mit 27% Steuerzahlung. 15% der Dividendenzahlung wären gemäß DBA mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechenbar. 12% müsstest du über ein entsprechendes Antragsverfahren vom dänische Staat erstatten lassen. Gebühren werden wohl auch am Start sein. Ist eigentlich alles in den Links erklärt und dort weiter verlinkt. Gilt nur für Dividenden und Zinsen; nicht für Kursgewinne....

 

LG

onra

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3887
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @onra ,

ich war eben mit "Luise" auf dem weiten Feld der Steuern unterwegs, selbstredend unter strikter Einhaltung der aktuell geltenden AHA etc-Regeln.

Grundsätzlich bestätigt sie Deine Auslegung, wies aber vorsorglich darauf hin, dass @HolgerHolger 's Quellensteuersatz lt. Spalte "Hinweise zur nationalen Quellensteuererhebung (Buchstabe a in Spalten A und B)" nur dann 27 % betrüge, wenn er mehr als 10 % des Stammkapitals der ausschüttenden Gesellschaft hielte, was sie zwischen "den weiten Feldern" unverblümt in Zweifel zog.

 

Luisens Ausführungen zufolge bestehe somit seitens @HolgerHolger kein Handlungsbedarf, da die bei ihm in Abzug gebrachten 15% QuSt. von seiner depotführenden Bank im laufenden Verfahren bereits mit der Abgeltungsteuer verrechnet wurden, sofern sein Freistellungsauftrag ausgeschöpft war.

Nachprüfen ließe sich der Sachverhalt ihr zufolge durch einen Blick in den Quellensteuertopf 2021:

Wiese die Zeile "Nicht verrechnete Quellensteuer:"  0,00 EUR aus, seien sämtliche im Veranlagungsjahr 2021 angefallenen QuSt.n mit der Abgeltungsteuer verrechnet.

Ich hoffe, dass ich Luisens steuerschen Exkurs korrekt wiedergegeben habe.


Autorität
Beiträge: 2210
Registriert: 12.01.2019

Hallo @stocksour [ a bit of Fontane's off topic]

...Luise hat natürlich immer recht, selbstredend. Und wenn Luise einmal Zweifel haben sollte, da gibt es ja noch den Herrn Geert von Innstetten, der als wandelndes Steuerlexikon immer gern und zackig mit Rat und Tat zur Seite steht. Darunter muss Effi hin und wieder leiden........:). So eine oberflächliche, wenig tiefgründige  Antwort, wie die von mir, wäre ihm sicherlich nicht über die Lippen unter dem Oberlippenbart gegangen......:). Es ist halt ein quellensteurliches weites Feld, darum ja die ganzen DBA's.......:).

 

Zur weiteren Einordnung der "quellensteuerrechtlichen" Zusammenhänge--------->

Innstetten, Geert von

Effis Ehemann, preußischer Baron, Landrat im pommerschen Kessin, später Ministerialrat in Berlin, ein »schöner Mann, schlank, brünett und von militärischer Haltung.....

Briest, Luise von

Effis Mutter, eine »schöne, schlanke« Frau, zu Beginn der erzählten Geschichte 38 Jahre alt, eine geborene Belling aus Schwantikow, einem Gut in der Nachbarschaft des Briestschen Gutes Hohen-Cremmen.

Luise von Briest hat, wie sich in mehreren Gesprächen mit ihrem Mann zeigt, ein recht genaues und differenziertes Bild von Effis Charakter. Sie kennt auch Innstetten, der, als er »noch keine Zwanzig« war (ebd.), erfolglos um ihre Hand angehalten hatte und nun um die ihrer Tochter wirbt. Sie kann also die markanten Unterschiede beider Charaktere einschätzen. Dennoch rät sie ihrer Tochter, den Heiratsantrag des 38-Jährigen (den Effi zwei Tage zuvor zum ersten Mal gesehen hat) anzunehmen, und versieht diesen Rat sogar mit einigem Nachdruck.

 

LG + immer gesund und munter; die 4. Kerze fiel eben 'runter....

onra


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2020

Hallo @All,

danke für die Ausführungen.

Ich fasse zusammen: Das heißt für Dänemark keine QS bei Dividente. Und wie sieht es bei realisierten Gewinnen aus, liebe Luise?

Bei der DBA Liste versuche ich durchzublicken.

Verstehe gar nicht warum viele mit Frankreich probleme haben, laut DAB Liste 12, 8 QS und voll anrechenbar auf die KapErST. oder sehe ich das Falsch.

 

Meine Interpretation:

Bei Irland keine QS bei Luxemburg 15 % anrechenbar auf KapErST.

 

Dummer weise hatte ich eine finische Aktie und bin glatt reingefallen.

 

Vielen Dank, der Steuerdschungel ist schon was tolles.

 

PS. bei der Ek Steuer blicke ich auch nicht durch, ob es sich lohnt die Kap auszufüllen oder nicht.

Laut Verlustverrechnung habe ich Allgemeine Erträge 3000

und Akteingeweinne 1500.

 

Aber in der Kap/EK zeigt es bei Einkünfte aus KapV. 7000 an.

 

Obwohl ich alle DAten aus der Steuerbescheinigung richtig eingetragen habe, Sogar bei Zeile 40 die QS von 60 € woher auch immer.

 

Gruß an Luise und Geert schienen nette Gesprächspartern zu sein.

HoHo

0 Likes

Autorität
Beiträge: 2210
Registriert: 12.01.2019

Hallo @HolgerHolger,

.....welche Erträge stehen denn in deiner Steuerbescheinigung von 2020? Mehrere Depotbanken am Start?

In deinen Steuerbescheinigungen deiner Depotbanken (wenn es mehrer sind....) überträgst du wie angeleitet in die KAP-Zeilen.

 

Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP) [ ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen.....]

davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen.........(Zeile 8 Anlage KAP)

davon: Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile......(Zeile 10 Anlage KAP) [ die ausgewiesenen Gewinne sind nach §56 Abs.6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei..........; wenn persönlicher Freibetrag von 100.000€ nicht überschritten wird......; diese Steuerfreiheit kann nur bei der Steuererklärung geltend gemacht werden; es erfolgt dann im Steuerbescheid die Dokumentation des dann noch verbleibenden Freibetrags; also 100.000€ - x]

 

Höhe des in Anspruch genommenen Sparerfreibetrags (Zeile 16 oder 17 Anlage KAP)....[ z.B. 801€]

 

Kapitalertragssteuer (Zeile 37 Anlage KAP)

 

Soli (Zeile 38 Anlage KAP)

 

KiSt (Zeile 39 Anlage KAP)

 

Summe der angerechneten ausländ. Steuer (Zeile 40 Anlage KAP)

 

Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländ. Steuer (Zeile 41 Anlage KAP)

 

Bei Veräußerung von vor dem 01.01. 2018 erworbenen Anteile ausländ. Investmentfonds (Alt-Anteile)....

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträgen aus ausländ. Investmentfonds........ : Steht hier eine Summe, dann ist diese von den erklärten KAP-Erträgen in Zeile 7 abzuziehen.

 

So dürfte in Prosa deine Depotbank-Steuerbescheinigung 2020 aussehen.

Also schön in die Zeilen entsprechend übertragen und alles dürfte in Butter sein......

 

Zu der Frage: Lohnt sich die Abgabe der Anlage KAP------>

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent – also unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer – kannst du beim Fiskus eine Günstigerprüfung beantragen. Zu viel bezahlte Steuern erhätst du dann vom Finanzamt zurück. Dafür musst du in der Anlage KAP auf Seite 1 die Günstigerprüfung beantragen; Kreuzchen setzen.........

 

LG+

onra

 

 

 

 

 

 

 

 

Antworten