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So wird Doppelbesteuerung vermieden

Ihre Erträge wie Dividenden oder Zinsen werden in der Regel dort besteuert, wo sie anfallen. Manchmal liegt die Quelle der Erträge aber in einem anderen Land. Solche Quellensteuern lassen sich auch mit einem Freistellungsauftrag nicht vermeiden. Und einheitliche internationale Regeln gibt es nicht. Damit es aber nicht dazu kommt, dass Sie doppelt besteuert werden, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Das sind Verträge zwischen Staaten, über die Verrechnungsregeln bestimmt werden. Das Prinzip: Der Staat, aus dem Einkünfte stammen, nimmt die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates zurück oder der Wohnsitzstaat rechnet die Abgaben auf seine Steuer an.

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Wussten Sie eigentlich, ...

… wie viel Geld in ausländische Papiere angelegt ist?

Insgesamt 3,343 Billionen Euro hielten inländische Anleger an ausländischen Wertpapieren Ende 2019.

(Quelle: Deutsche Bundesbank)

Quellensteuer von 15 Prozent

In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist vereinbart, dass zum Beispiel die Quellensteuer auf Dividenden bei höchstens 15 Prozent liegt. Wurde Ihnen dieser Steuerbetrag schon an der Quelle abgerechnet, reduziert das Ihre Ertragssteuern in Deutschland entsprechend. So zahlen Sie dann insgesamt nicht mehr. Oft wird aber an der Quelle zunächst die volle Steuer einbehalten. Die kann auch höher ausfallen, als im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen. Dann können Sie im jeweiligen Land einen Antrag auf Erstattung stellen. Die Formulare finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern. Ihr zuständiges Finanzamt muss das Formular außerdem bestätigen.

Aus dem Lexikon
  • Als Dividende wird der Anteil am Gewinn eines Unternehmens bezeichnet, der an den Inhaber einer Aktie ausgezahlt wird. Mehr lesen

  • Kurszusatz für amtlich mitgeteilte Kurse im Kursblatt. Hierbei handelt es sich um einen Kurszusatz am Tage des Dividendenabschlags. Mehr lesen

Vorabbefreiung für Schweden und Finnland

Für die Länder Schweden und Finnland bieten wir Vorabbefreiungen an – für Finnland allerdings nur, wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz in Deutschland ist. Voraussetzung für die Vorabbefreiung für beide Länder ist ansonsten, dass Sie Aktien aus diesen schon mindestens drei Wochen vor dem Ex-Tag der Dividende in Ihrem Depot haben. Der Ex-Tag ist der Tag, an dem der Aktienkurs um die Dividende gekürzt wird. Wenn Sie die Aktien bereits so lange halten, stellen wir Ihnen ein entsprechendes Formular in Ihr OnlineArchiv ein. Einfach ausfüllen, unterschreiben und bis zu dem darin angegebenen Termin an uns zurücksenden: Dann bezahlen Sie automatisch den reduzierten Quellensteuersatz. Ein Erstattungsantrag im Ausland ist nicht mehr notwendig.

 

Die Vorabbefreiung für Schweden ist kostenfrei. Für Finnland müssen wir eine Gebühr in Höhe von 19,95 Euro p. a. berechnen, wenn mindestens eine Dividendenzahlung vorabbefreit wird

 

Die Regeln für ausgewählte Länder finden Sie im Steuerbereich auf unserer Website.

Zum Steuerbereich

Im nächsten Kapitel erfahren Sie mehr über die Besteuerung von Erträgen aus den USA und aus der Schweiz.

Dieser Artikel klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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