Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.
In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.
Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.
Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:
Also was CB_Stephan hier schreibt verstehe ich auch nach mehrmaligem Lesen und beim besten Willen leider nicht ganz:
"Wenn zum Beispiel heute eine Vorabpauschale verarbeitet wird, dann mit Wertstellung zum 02.01.2024.
Falls ein Kunde zu dem Zeitpunkt nicht über das Geld verfügt bzw. keine Deckung vorhanden ist , wird er im OnlineArchiv informiert, dass wir zum Monatsende erneuert eine Belastung versuchen werden."
"zu dem Zeitpunkt"?
02.01.2024 oder heute?
Also heute bzw. 02/2024 bucht die CB eine Vorabpauschale mit Wertstellung (rückwirkend) zum 02.01.2024.
Und belastet dann Zinsen bei gegebenenfalls nicht ausreichendem, damaligem Kontostand ab 02.01.2024?
Andere Banken machen das jedenfalls nicht so, sondern Berechnung/Buchung/Wertstellung Vorabpauschale mit heutigem bzw. aktuellem Datum.
Ganz davon abgesehen, ob das überhaupt zulässig ist, was CB hier rückwirkend bucht bzw. gegebenenfalls rückwirkend an Zinsen berechnet?
@Leo_DreieckAlso ich habe es so verstanden, dass zum Tag X, an dem die Vorabpauschale für Fond Y feststeht dieser Betrag versucht wird abzubuchen. Dieser Tag X ist mit "zu dem Zeitpunkt" gemeint. Ist der Betrag verfügbar, dann erfolgt der Einzug des Betrags mit Wertstellung 2.1.24.
Und da liegt aus meiner Sicht das Problem. Was zwischen dem 2.1.24 und Tag X auf dem Verrechnungskonto passiert wird nicht berücksichtigt. Mitunter liegt da mehr als ein Monat dazwischen und es kann viel passieren. Beispiel: Am 2.1.24 ist der Kontostand 0 bis zum Tag X - 1. Dann bekommt man eine Gutschrift durch was auch immer (Ausschüttung etc.) und am Tag X wird der Betrag eingezogen, da ja Guthaben verfügbar ist. Durch die Wertstellung am 2.1.24 ist das Konto vom 2.1.24 bis zum Tag X-1 im Minus und man muss Zinsen zahlen. Wenn man demgegenüber kein Geld zum Tag X auf dem Konto hat, dann wird man freundlich darauf hingewiesen zum letzten Tag des Monats das Geld doch zur Verfügung zu stellen. Man weiß dann genau wann und wieviel und kann sich darauf vorbereiten.
Das Vorgehen klingt nicht nur dumm, sondern ist auch extrem kundenunfreundlich!
Liebe Community,
die Termindaten werden der Consorsbank so vom WM geliefert. Entsprechend werden diese abgerechnet.
Ob es zulässig ist, die Vorabpauschale immer mit dem Valutadatum "heute" abzurechnen, haben wir gerne zur Klärung weitergegeben. Eine Aussage hierzu kann aktuell nicht getroffen werden. Etwaige Änderung bzw. Anpassungen werden, sofern diese geplant sind, rechtzeitig kommuniziert.
Lieben Gruß
CB_Susan
Community-Moderatorin
Dazu kommt, dass die CB zwar am 11.12.2023 eine Information "Belastung der Vorabpauschale für Fonds und ETFs für das Jahr 2023" im persönlichen OnlineArchiv bereitgestellt hat, "Wertstellung" oder "Valuta" (z. B. zum 01. oder 02.01.2024) wird dort jedoch nicht einmal erwähnt!
Wenn es z. B. keinen Freistellungsbetrag (mehr) gibt, heißt es da ausdrücklich:
"Ansonsten belasten wir die Steuer auf Basis der Vorabpauschale Ihrem Verrechnungskonto.
Das passiert im Januar und Februar 2024. Dabei ist wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass in
dieser Zeit ausreichend Guthaben für die Abbuchung auf Ihrem Verrechnungskonto ist."
-> es ist durch die CB also ausdrücklich keine Rede davon, dass bereits durch Vorabpauschalen mit Valuta ab 01./02.01.2024 das Verrechnungskonto belastet werden kann und gegebenenfalls Zinsen berechnet werden.
@CB_Susan Nur damit es kein Missverständnis gibt. Gegen eine Wertstellung "heute" also Tag der Abrechnung hat ja keiner etwas und auch kein Problem damit, dass die Daten nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern über zwei Monate bekannt gegeben werden.
Womit zumindest ich ein Problem habe ist die Rückdatierung der Wertstellung auf einen Tag der schon Wochen vorher liegt. Das ist kundenunfreundlich.
@Leo_Dreieck dewegen gibt es diesen Beitrag hier, um das klarzustellen. 🙂
Mittlerweile wurde das ja auch so durch Consors bestätigt...
Nachdem mir heute Dispozinsen auf dem Verrechnungskonto abgebucht wurden, bin ich via Google auf diesen Beitrag hier gestoßen, weil die Consorsbank vermutlich die einzige Bank ist, die dieses Prozedere derart kundenunfreundlich löst.
Mein Sachverhalt: Am 1.1.24 bin ich mit 0€ auf dem Verrechnungskonto ins Jahr gestartet. Am 18.1. erhielt ich die erste Berechnung für die Vorabpauschale für einen ETF und hab entsprechend gesehen, dass ich mit einem der nächsten ETF über den Freibetrag komme. Also habe ich am 24.1. - wohl dumm wie ich war - für Deckung des Verrechnungskontos gesorgt. Das hatte nun zur Folge, dass das Konto in der Logik der Consorsbank zum Zeitpunkt der Abbuchung ja "gedeckt" war und die Vorabpauschale im Februar rückwirkend mit Valuta 2.1. abgebucht wurde. Für den Zeitraum 2.1.-23.1. sind daher nun Dispozinsen aufgelaufen, welche mir heute belastet wurden, obwohl das Konto auch im Anschluss über einen positiven Kontostand verfügte.
Hätte ich das Konto trotz Ankündigung der Pauschale jetzt weiter einfach bei 0€ belassen, hätte keine Abbuchung erfolgen können und es wäre eine erneute Info zur Abbuchung mit Wertstellung 29.2. rausgegangen. So wäre ich kostenneutral aus der Sache gekommen.
In der Kundenkommunikation vom 11.12. heißt es:
Was passiert, wenn die Steuer nicht abgebucht werden kann? Wenn das Guthaben nicht ausreicht, versuchen wir zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer zu belasten. Ist das auch nicht möglich, sind wir verpflichtet, dieses an das Betriebsstätten-Finanzamt zu melden.
Gemäß dieser Formulierung hätte zum 2.1.24 das Geld für eine Belastung nicht ausreichen dürfen. Auf Grund dieser missverständlichen Meldung hätte ich hier gerne die belasteten Zinsen zurück.
Was ist hier die Lösung für die Zukunft? Wenn es keine seitens der Consorsbank gibt, dann wohl entweder zu anderen Banken gehen, die alle Abrechnungen über ein (verzinstes) Konto lösen oder gar kein Geld auf dem Verrechnungskonto lassen bis zum letzten Stichtag im Februar...
Hallo @schwst,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen, um Ihren Fall schnellstmöglich zu klären. Da wir hier in der Community jedoch keinen Zugriff auf Kundendaten haben, bitte ich Sie, sich bei der Kundenbetreuung zu melden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Viele Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
Um dies zu vermeiden, könnte man pro € 10.000 Fondsvolumen € 35,00 an Guthaben vorhalten, damit kann die Vorabpauschale abgebucht werden und das Konto ist zwischenzeitlich nicht im Minus nachdem die Vorabpauschale mit einem Valuta vom 02.01. abgebucht wurde.
@schwst: Vielen Dank für Deine Antwort und die Bestätigung der kundenunfreundlichen Handhabung des Themas Vorabpauschale seiten Consors. @CB_Susan: Wie ich schon geschrieben habe, bitte mal über die aktuelle Regelung nachdenken und für die Zukunft eine kundenfreundlichere Regelung finden. Ich hoffe mal nicht, dass ihr auf die Überziehungszinsen der Kunden angewiesen seid, welche die Regelung nicht durchschaut oder darauf geachtet haben.