Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.
In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.
Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.
Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:
Hallo @Vorabpauschaler,
----->
Nur um eventuelle Missverständnisse auszuschließen:
Es wird nicht die Vorabpauschale vom Freistellungsauftrag abgezogen, sondern die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale.
LG+++
onra
Hallo, @onra ,
selten, dass ich einen Beitrag von Dir nicht so recht verstehe ...
Die Vorabpauschalen zählen wie z. B. Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen zu den "allgemeinen" Kapitalerträgen und werden im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf unter "Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne" subsummiert (werden - im Januar).
Steuerlich durchlaufen die Vorabpauschalen dieselbe Prozedur wie andere zugeflossene allgemeine Erträge:
- zunächst Verrechnung mit evtl. vorhandenen Verlusten allgemein
- danach Verrechnung mit FSA soweit vorhanden
Was danach noch übrig ist wird von der Depotbank der Abgeltungsteuer unterzogen.
Diese wird vom "steuerlichen Gegenkonto" (in der Regel das - hoffentlich ausreichend gedeckte - Verrechnungskonto) abgebucht.
Ein schönes Wochenende allen, trotz aller Wirren.
Hallo @stocksour,
.....ja, da war wohl das ein oder andere Gläsl Vino zu viel im Spiel; maximale Verwirrung ruft immer danach, dass jemand, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, Ruhe ins Spiel bringt und wieder etwas Ordnung schafft.....:).
So long+++
onra
@marmotte vermutlich werden hier die Begrifflichkeiten nicht ganz eindeutig verwendet.
Verrechungskonto ist hier in diesem Fall der korrekte Begriff. Denn dieses gehört eindeutig und vermutlich unveränderlich zum jeweiligen Depot. Die Antwort von Consors ist also zutreffend.
Mit "Gegenkonto" dürfte das externe Konto = Referenzkonto bei einer anderen Bank (wenn es dies denn gibt) gemeint sein. Der eine oder andere dürfte so eines gar nicht haben, wenn er/sie "komplett" bei Consors ist.
hallo @marmotte,
.....habe heute nichts an Alkoholika getrunken, darum ohne Wirren ----->
alles was an Gurschriften und Belastungen im Zusammenhang mit deinen Depotwerten verrechnet wird geht über das zum Depot gehörende Verrechnungskonto....
onra++
Nachdem du die Aussagen in der Community sowieso ignorierst, solltest du dich in Zukunkt diirekt an den Kundenservice wenden und nicht die Zeit und Nerven anderer Community-Mitglieder strapazieren.
@marmottedanke für deinen Beitrag. Mir war bisher nicht bekannt, dass ich das Gegenkonto "aussuchen" kann. Es sind aber wohl nur consorsinterne Konten auswählbar. Standardmäßig scheint das "Erstverrechungskonto" eingestellt zu sein.
Ich kann nur vermuten, dass jeder Depotinhaber das Konto aussuchen kann, auf dem zu den Abrechnungszeitpunkten sicher und ausreichend Geld für die Abrechnungsbeträge ist.
Sicher beantworten wird das aber nur Consors können.
Und für eine ganz verbindliche Antwort, wo Consors sich dann von dir das Geld holt, bietet sich ein Anruf beim Kundenservice an (der auch deine konkreten Daten vorliegen hat).
Außer ein Moderator kann zu dieser Frage verbindlich Stellung nehmen.