Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Kosten beim Bezug von Aktien im Rahmen einer Wahldividende anfallen? Bisher habe ich aus Prinzip immer Cash bezogen, überlege aber gerade, ob ich die ein oder andere mal direkt wieder investieren will.
Das Transaktionsvolumen ist dann ja eher gering - wenn da 9,95 anfallen würden bringt das nichts.
Merci!
Hallo @Euphorion,
gemäß Preisvezeichnis:
"Bezugs- und Teilrechtehandel, Bezüge, Spitzenausgleich -> 1% vom Ordervolumen, mind. 2,50 EUR zzgl. fremder Spesen, höchstens 69 EUR".
Das bedeuted, dass die Gebühr beim Kauf der Bezugsrechte fällig wird - ebenso wie beim späteren Verkauf. Beziehen Sie neuen Aktien, wird die Gebühr neben dem Aktienpreis ebenfalls fällig.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Beste Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
Hallo @Euphorion,
beim Bezug neuer Wertpapiere anstelle einer Bardividende fallen für diesen Bezug keine Kosten an. Gebühren in Höhe die von Ihnen genannten 1% bzw. mindestens €2,50 fallen nur bei Kauf und Verkauf von Bezugsrechten an. Also hier nicht, da kein Bezugsrechtehandel stattfindet.
Bitte beachten Sie, dass auch der Bezug von Wertpapieren der deutschen Kapitalertragssteuer unterliegt, die dann Ihrem Konto belastet wird.
Beste Grüße
CB_Kai
Danke für die Antwort - dann werde ich das mal ausprobieren.
Das ggf Kapitalertragssteuer anfällt ist klar (aber zumindest jetzt im Februar ist ja die Freistellung noch nicht voll ausgenutzt ...) - das diese dann vom Konto abgeht ist aber gut zu wissen. Ich hätte vermutet, dass nur für den Betrag der nach Steuerabzug von der Dividende noch übrig ist Aktien bezogen würden.
Nachdem der erste von 2 "testfällen" durch ist, stimmt @CB_Kai's Aussage.
Für den Aktienbezug fielen keinerlei Kosten an - trotzdem gab es noch ein paar interessante Ergebnisse/Erfahrungen:
1) Im Fall von RDS stand bei Ordererteilung der Bezugspreis nicht fest, der letztendliche abgerechnete Preis ist zwar grundsätzlich absolut i.O. - wie der zustande kommt erschliesst sich mir allerdings nicht.
2) Ich hatte irgendwie damit gerechnet, dass mir nur ganze Stücke eingebucht werden und Bruchteile in Form von Dividende (bzw als Verklaufserlös aus 0,.. x Aktienpreis) gutgeschrieben werden. Jetzt habe ich jedenfalls hässliche Bruchstücke im Depot ... was grundsätzlich nicht so schlecht ist (v.a. wenn man das öfters machen will), im Fall von RDS aber nicht so optimal, da ich /w des nächsten Punktes das bei RDS eher nicht nochmal machen werde.
3) bei RDS-A fallen ja normal 15% QueSt an - die dann auf die dt. Steuer angerechnet werden. Beim Aktienbezug ist nun keine QueSt angefallen sondern nur dt. Abgeltungssteuer. Das macht das ganze für Anleger, die ihren Freistellungsauftrag NICHT ausnutzen m.M.n. aus steuerlicher Sicht ziemlich interessant. Ganz abgesehen davon, dass man hier auch Kleinstbeträge ohne Kosten reinvestieren kann.
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Update zu 2)
Das mit den Bruchstücken hat sich erledigt - die wurden heute offenbar automatisch verkauft
Hallo @maultasch,
die Aussage von CB_Sonja bezieht sich, wie bereits von @Euporion richtig erwähnt ausschließlich auf Kapitalmaßnahmen/Bezugsrechtehandel.
CB_Kai ist mit seiner Antwort konkret auf die Anfrage zur Wahldividende eingegangen und die richtige Information mitgeteilt
Wir bitten um Verständnis, dass die Löschung von Beiträgen seitens der Moderatoren nicht erfolgt, um auch in Zukunft den Verlauf der Beiträge verfolgen zu können.
Viele Grüße
Christina
Community Moderator
Auch ich begrüße es sehr, dass es im Forum keinerlei Zensur gibt. Dies war auch nicht meine Zielrichtung.
Ich bin nur darüber gestolpert, dass es zwei doch recht unterschiedliche/gegensätzliche Antworten zu einer Mitgliedsfrage gab.
Die Frage "...welche Kosten beim Bezug von Aktien im Rahmen einer Wahldividende anfallen?" war meiner Meinung nach von Euphorion unzweideutig gestelllt.
Es ist natürlich hilfreich zu erfahren, wie sich das in möglichen anderen Kostellationen mit den Kosten verhält. Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass eine eindeutige Frage eine eindeutige (Moderatoren-) Antwort verlangt. Besonders im Hinblick auf Mitleser, die im einen oder anderen Thema nicht so firm sind.
Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass seitens der Moderatoren eine "endgültige" richtige Antwort veröffentlicht wird. Da ein Löschen ja Gott sei Dank nicht erfolgt, wäre zumindest ein Zusatz in der Antwort von @CB_Sonja meiner Meinung nach wünschenswert gewesen.
11. August 2017
"Bei der Weisung der Wahldividende fällt generell keine Gebühr an. Bei Abweichung teilen wir Ihnen dies im Terminanschreiben mit."