abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kosten Aktienbezug Wahldividende

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015

Hallo,

 

kann mir jemand sagen, welche Kosten beim Bezug von Aktien im Rahmen einer Wahldividende anfallen? Bisher habe ich aus Prinzip immer Cash bezogen, überlege aber gerade, ob ich die ein oder andere mal direkt wieder investieren will.

 

Das Transaktionsvolumen ist dann ja eher gering - wenn da 9,95 anfallen würden bringt das nichts.

 

Merci!

0 Likes
20 Antworten 20

Community Manager
Beiträge: 1768
Registriert: 13.01.2014

Hallo @Euphorion,

 

gemäß Preisvezeichnis:

 

"Bezugs- und Teilrechtehandel, Bezüge, Spitzenausgleich -> 1% vom Ordervolumen, mind. 2,50 EUR zzgl. fremder Spesen, höchstens 69 EUR".

 

Das bedeuted, dass die Gebühr beim Kauf der Bezugsrechte fällig wird - ebenso wie beim späteren Verkauf. Beziehen Sie neuen Aktien, wird die Gebühr neben dem Aktienpreis ebenfalls fällig.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

 

Beste Grüße aus Nürnberg,

Sonja

Community Moderator

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015
Hmm, die Antwort passt zwar eher auf Kapitalerhöhungen/Bezugsrechthandel

Mir ging es um Dividenden, die wahlweise als Aktien bezogen werden können - da bekommt man ja keine handelbaren Bezugsrechte, sondern nur nicht-handelbare Anrechte.

Mit diesen Anrechten kann man -anstelle der Bardividende- dann auch Aktien beziehen.

Beispiel: 200 Royal Dutch Aktien gehalten - die Dividende soll als Aktien bezogen werden. Da dürften 3 Aktien zusammenkommen. Fällt für den Bezug dieser 3 Aktien auch 1%/€2,50 an?

Moderator
Beiträge: 589
Registriert: 17.09.2015

Hallo @Euphorion,

beim Bezug neuer Wertpapiere anstelle einer Bardividende fallen für diesen Bezug keine Kosten an. Gebühren in Höhe die von Ihnen genannten 1% bzw. mindestens €2,50 fallen nur bei Kauf und Verkauf von Bezugsrechten an. Also hier nicht, da kein Bezugsrechtehandel stattfindet.

Bitte beachten Sie, dass auch der Bezug von Wertpapieren der deutschen Kapitalertragssteuer unterliegt, die dann Ihrem Konto belastet wird.

Beste Grüße

CB_Kai

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015

Danke für die Antwort - dann werde ich das mal ausprobieren.

 

Das ggf Kapitalertragssteuer anfällt ist klar (aber zumindest jetzt im Februar ist ja die Freistellung noch nicht voll ausgenutzt ...)  - das diese dann vom Konto abgeht ist aber gut zu wissen. Ich hätte vermutet, dass nur für den Betrag der nach Steuerabzug von der Dividende noch übrig ist Aktien bezogen würden.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 744
Registriert: 06.06.2016

Zwei Moderatoren, zwei Aussagen. Da sollten sich @CB_Sonja und @CB_Kai nochmal absprechen. Zumindest sollte doch die "nicht ganz richtige" Aussage revidiert oder gelöscht werden?!?!?!?!

Ich hoffe, dass CB_Kai recht hat.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015

Nachdem der erste von 2 "testfällen" durch ist, stimmt @CB_Kai's Aussage.

 

Für den Aktienbezug fielen keinerlei Kosten an - trotzdem gab es noch ein paar interessante Ergebnisse/Erfahrungen:

1) Im Fall von RDS stand bei Ordererteilung der Bezugspreis nicht fest, der letztendliche abgerechnete Preis ist zwar grundsätzlich absolut i.O. - wie der zustande kommt erschliesst sich mir allerdings nicht.

2) Ich hatte irgendwie damit gerechnet, dass mir nur ganze Stücke eingebucht werden und Bruchteile in Form von Dividende (bzw als Verklaufserlös aus 0,.. x Aktienpreis) gutgeschrieben werden. Jetzt habe ich jedenfalls hässliche Bruchstücke im Depot ... was grundsätzlich nicht so schlecht ist (v.a. wenn man das öfters machen will), im Fall von RDS aber nicht so optimal, da ich /w des nächsten Punktes das bei RDS eher nicht nochmal machen werde.

3) bei RDS-A  fallen ja normal 15% QueSt an - die dann auf die dt. Steuer angerechnet werden. Beim Aktienbezug ist nun keine QueSt angefallen sondern nur dt. Abgeltungssteuer. Das macht das ganze für Anleger, die ihren Freistellungsauftrag NICHT ausnutzen m.M.n. aus steuerlicher Sicht ziemlich interessant. Ganz abgesehen davon, dass man hier auch Kleinstbeträge ohne Kosten reinvestieren kann.

 

 

- - - - - - -

Update zu 2)

Das mit den Bruchstücken hat sich erledigt - die wurden heute offenbar automatisch verkauft

0 Likes

Moderator
Beiträge: 911
Registriert: 13.09.2016

Hallo @maultasch,

die Aussage von CB_Sonja bezieht sich, wie bereits von @Euporion richtig erwähnt ausschließlich auf Kapitalmaßnahmen/Bezugsrechtehandel. 

CB_Kai ist mit seiner Antwort konkret auf die Anfrage zur Wahldividende eingegangen und die richtige Information mitgeteilt

Wir bitten um Verständnis, dass die Löschung von Beiträgen seitens der Moderatoren nicht erfolgt, um auch in Zukunft den Verlauf der Beiträge verfolgen zu können. 

Viele Grüße

Christina
Community Moderator

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 744
Registriert: 06.06.2016

@CB_Christina

 

Auch ich begrüße es sehr, dass es im Forum keinerlei Zensur gibt.  Dies war auch nicht meine Zielrichtung.

 

Ich bin nur darüber gestolpert, dass es zwei doch recht unterschiedliche/gegensätzliche Antworten zu einer Mitgliedsfrage gab.

Die Frage "...welche Kosten beim Bezug von Aktien im Rahmen einer Wahldividende anfallen?" war meiner Meinung nach von Euphorion unzweideutig gestelllt.

 

Es ist natürlich hilfreich zu erfahren, wie sich das in möglichen anderen Kostellationen mit den Kosten verhält. Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass eine eindeutige Frage eine eindeutige (Moderatoren-) Antwort verlangt. Besonders im Hinblick auf Mitleser, die im einen oder anderen Thema nicht so firm sind.

 

Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass seitens der Moderatoren eine "endgültige" richtige Antwort veröffentlicht wird. Da ein  Löschen ja Gott sei Dank nicht erfolgt, wäre zumindest ein Zusatz in der Antwort von @CB_Sonja meiner Meinung nach wünschenswert gewesen.

0 Likes

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 11.08.2017

11. August 2017

"Bei der Weisung der Wahldividende fällt generell keine Gebühr an. Bei Abweichung teilen wir Ihnen dies im Terminanschreiben mit."

0 Likes
Antworten