Hallo,
ich wollte mir eben ein Tagesgeldkonto bei der Consors für meine Frau und mich (Beide Rentner) einrichten. In der Eingabemaske wird u.a. danach gefragt, ob man verheiratet ist. Dies habe ich bejaht. Neben dem Eingabefeld gibt es einen Infobutton. Hier wird einem mitgeteilt, dass seit 2015 die Kirchensteuer zu gleichen Teilen von der Bank abgeführt wird. Nur...wir sind beide konfessionslos. Ich habe deshalb dort angerufen und man meinte ich hätte doch noch irgendwo ne Bescheinigung darüber und ich solle diese dann zuschicken. Ich antwortete, dass ich diese nicht habe. Die dame meinte dann, dass ich es mit nem Zweizeiler unterschriben klären könne. Das ist mir aber zu unsicher. Ich befürchte nämlich, dass die Consors dennoch die KS abführt. Was mach ich jetzt da?
Hallo und danke für die Antwort. Die Hinweise in den aufgeführten Link kenne ich und habe ich alle durchgelesen. Aber dort ist mein Problem nicht aufgeführt.
Das Ganze wird mir jetzt aber auch zu umständlich. Ich habe keine Lust irgendwelche Formulare zu verschicken. Es reicht schon, dass man zur Post rennen muss, um Postident durchzuführen. Auch Aussagen wie "Nach meinem Wissensstand..." o.ä. sind mir zu unsicher (nicht böse gemeint ;-)).
Was bei der ganzen Sache auch interessant ist...was ist wenn ich 2 Tagesgeldkonten habe? Wird dann auch 2x KS einbezogen? Habe noch ein Tagesgeldkonto bei der Postbank und möchte die Einlagen verteilen.
Ich habe gestern per Kontaktformular die Consors angeschrieben aber leider noch keine Anwort erhalten. Melden sie sich nicht, lass ich es bleiben.
Hallo @Del_06_09_2016,
toll, dass Sie und Ihre Frau sich für unser Tagesgeldkonto interessieren.
Einen Freistellungsauftrag erteilen Sie online nach erfolgter Kontoeröffnung. Hierfür hinterlegen Sie ebenfalls online, neben dem gewünschten Betrag und Ihrem Familienstand, Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Zum Jahresende wird anhand dieser Identifikationsnummer eine Anlassanfrage (§ 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 Satz 4 EStG) Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM), welches beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinterlegt ist, durchgeführt.
Wenn Sie keiner Konfession angehören, wird das entsprechende Merkmal an uns zurück gemeldet. Die Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt einbehaltenen Kirchensteuer erfolgt im Folgejahr über Ihre Einkommenssteuererklärung.
Der Freistellungsauftrag sowie das hinterlegte Kirchsteuermerkmal gelten natürlich für alle vorhandenen Konten in unserem Haus. Die Erträge aller Konten werden also gesammelt Ihrem Freibetrag angerechnet.
Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen weitergeholfen. Für weitere Fragen stehen Ihnen wie immer unsere Kollegen von der Kundenbetreuung zur Verfügung.
Viele Grüße auch an Ihre Ehefrau!
CB_Mine
Hallo,
jetzt bin ich ganz verunsichert. Ich habe eben mit dem Bundeszentralamt für Steuern telefoniert. Hier wurde mir etwas ganz anderes erklärt. Was meinen Sie jetzt z.B. hiermit?
Hierfür hinterlegen Sie ebenfalls online, neben dem gewünschten Betrag und Ihrem Familienstand.
Welchen Betrag? Muss ich für die KS einen Betrag angeben? Und was ist mit dem Famlienstand? Den gebe ich doch bereits bei Kontoeröffnung an.
PS: Hat sich erledigt. Das Kundencenter konnte mir telefonisch alles erklären.
Nächstes Problem....Freistellungsauftrag!!!
Ich habe auf dem Tagesgeldkoto der Postbank den vollen Betrag von 1602,- Euro für die Freistellung hinterlegt. Nun versuche ich seit gestern diesen zu halbieren. Die Postbank möchte mir ein Formular dazu zuschicken. Dieses Formular habe ich bereits online gefunden und hier steht, dass man erst ab dem 01.01.xx den Betrag senken kann.
https://www.postbank.de/privatkunden/docs/Freistellungsauftrag_926_018_500_0514.pdf
Das heißt doch für mich, dass ich bei Ihnen gar kein Tagesgeldkonto eröffnen kann, weil ich sonst bis zu Jahresende 2016 die die bis dahin anfallenden Zinserträge mit 25% versteuern muss, oder?
Hallo @Del_06_09_2016,
leider können wir als Community Moderatoren Ihre sehr konkreten Fragen nicht in diesem Forum beantworten. Ich würde Sie daher bitten, sich direkt an Ihr persönliches Betreuungsteam zu wenden.
Die Kollegen helfen Ihnen sehr gerne bei der Klärung weiter!
Beste Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator
Hallo Sonja,
hmmm...sehr seltsame Antwort.
Davon aber mal abgesehen, habe ich natürlich auch bei Ihnen angerufen. Die Dame meinte nur: "Tja Schade, dann können Sie bei uns kein Tagesgeldkonto einrichten!".
Und gut, dass Sie Ihre telefonische "Beratung" ansprechen. Denn Ihre Berater sind nie und nimmer Bankkaufleute. Ich habe von 6 Mitarbeitern nur eine einzige Frau am Telefon gehabt, die sich recht gut auskannte. Der Rest konnte man getrost vergessen. Vollkommen inkompetent. Bei einem hatte ich das Gefühl, dass derjenige mindestens 100 Jahre alt war und ich musste irgendwann genervt das Gespräch beenden, weil er einfach nicht verstand was ich von ihm wollte.
Aber auch Sie, Sonja, scheinen nicht ganz Bescheid zu wissen. Denn ich habe die Lösung, nach einem gestrigen Telefonat mit der Postbank, nun gefunden. Scheinbar haben Sie sich das verlinkte Formular noch nicht einmal angeschaut. Denn dort steht im Prinzip die Lösung für mein Problem drin. Und als logisch denkende Bankkauffrau hätten SIE mir das sagen MÜSSEN. Und das was ich nun als Lösung erfahren habe, ist nicht Postbank-Spezifisch.
Naja und mal von alledem ganz abgesehen,.....mal eben in 10 Minuten bei Ihnen ein Tagesgeldkonto, so wie es beworben wird, ist nicht.
Ich werde nun dieser Tage ein Tagesgeldkonto bei der Consorsbank einrichten und bin gespannt welche Überraschungen die Consors noch für mich übrig hat. Gespannt bin ich vor allem die GUI des Kontos.
PS: Ich bräuchte auch noch eine neue Kreditkarte. Nun frage ich mich, an wen ich mich da wenden soll. Wäre dies, hier im Forum nachzufragen, auch zu "konkret"?
@Del_06_09_2016: 1. Bitte freundlich bleiben. 2. Der Moderator hat genau erklärt wo Sie den Betrag Freistellungsauftrag eintragen können. Damit ist gemeint, dass Sie nicht den vollen eintragen müssen, sondern zB auch nur 100 Euro usw. Das bleibt iHnen überlassen.
Das Die Postbank sie schlecht informiert hat, dafür kann Consors nichts.
Bezüglich der Kirchenzugehörigkeit: Da sind Sie in der Beweispflicht. Die Bank kann nur Ihre Daten weitergeben und bekommt dann eine RÜckinfo dass Sie bei Kirche XY sind oder nicht. Falls Sie aktuell also Kirchensteuer bezahlen, aber in keiner Kirche sind müssen Sie das mit Ihrem Bürgeramt klären. Manchmal tragen Bürgerämter eine Konfession ein obwohl derjenige in keiner Kirche ist. Falls dies so ist müssen Sie den Austritt nachweisen.
Und dem FInanzamt dies natürlich auch mitteilen.
Bezüglich den Mitarbeitern bei Consors: Ich denke Sie als Rentner sind sicherlich nicht erfreut wenn ich sagen würde dass Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr kompetent sind. Warren Buffet ist zB Mitte 80 und noch sehr kompetent.
Wenn Sie mit dem berater, mit dem Sie sprechen unzufrieden sind bitten Sie doch einfach um einen anderen. Und Wenn fast alle in Ihren Augen nicht die Kompetenz besitzen die sie möchten, sollten Sie bei Ihrer bisherigen Bank bleiben.