Hallo @Kalbacher,
vielen Dank auch noch einmal von meiner Seite für Ihren konstruktiven Beitrag zu diesem Thema.
Ich kann Ihre Nachfragen dazu persönlich sehr gut verstehen.
Wie von unserem Community Manager angekündigt, haben wir Rücksprache mit der verantwortlichen Abteilung gehalten. Sehr gerne würden wir Ihre offenen Fragen beantworten. Leider können wir, wie von Ihnen vermutet, keine abschließenden Antworten liefern, da wir über keine Expertise im Insolvenzrecht verfügen und keine steuerliche Beratung leisten dürfen.
Es gibt unseres Wissens nach keinen Zweitmarkt auf dem derartige Anleihen gehandelt werden können, deren Emittentin insolvent ist. Der Verkauf an eine Privatperson sollte möglich sein. Sofern es ein Kaufangebot gibt, raten wir dazu, die Modalitäten genau zu prüfen. Uns ist zudem nicht bekannt dass sich die Fälligkeit oder der Nennwert einer Anleihe bei Insolvenz ändert.
Für weitere Informationen dazu können wir Ihnen folgende Website empfehlen: WGF Verfahrensinformationsportal.
Fragen und kompetente Auskünfte zum Insolvenzverfahren erhalten Sie dort direkt vom Insolvenzverwalter.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Sonja
Community Moderator