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Freistellungsauftrag 2023

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Hallo zusammen,

 

mal eine dumme Frage. Ich habe dieses Jahr schon Dividenden erhalten. Allerdings zieht der Freistellungsauftrag nicht bzw. wird nicht berücksichtigt. Ist das bei euch vielleicht auch so? Liegt das an der Umstellung?

 

LG

Chris

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Bei mir ebenso.

 

Steuerlich gilt bekanntermaßen das Zuflussprinzip. Mir wurde bei meinen Iron Mountain Aktien die Dividende auch noch deutsche Steuern plus Soli einbehalten. Das ist bei einem Freibetrag nicht richtig.

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@harvey :

Im Prinzip hast Du mit Deiner Auslegung des Zuflussprinzips recht, s. § 11, Absatz 1 EStG.

Steuerliches "Schmankerl":

Da es sich bei Dividenden aber um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt, kommt § 11, Absatz 2 EStG zum Tragen:

 

(...) Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit (bis zu 10 Tage, Anm. d. Verf.) vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. (...)

 

Siehe auch hier die Erklärungen bei Haufe unter Punkt 3.

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Wenn dem so ist, würde mich aber mal brennend wieso andere Depotanbieter die Dividende ohne die Steuer ausschütten?!

 

Zusätzlich war es bei der Consorsbank auch noch nie so das Dividenden im neuen Jahr noch komplett versteuert wurden.

 

Dafür muss es ja nun eine Erklärung geben.

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Hallo @Freistellungsauftrag 2023,

...zur Info/Ergänzung (hier Iron Mountain)------>

 

Ex/STICHTAG TYP GELDBETRAG ERKLÄRT AM VERMERKT AM AUSGEZAHLT AM12/14/2022

GELD$0.618511/03/202212/15/202201/05/2023

 

Ex-Tag war der 14.12.2022; Iron Mountain ist keine Aktie, sondern ein US-Reit; es wird in 2023 - wie üblich bei US-Reits - zu einem Storno und anschließend zu einer Neuberechnung der Dividenden Q1-Q4 2022 kommen werden. Also nicht weiter wundern.....

 

LG+++

onra

 

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Das seh ich ein bißchen anders.

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/d/dividende/#D063098600002

Für die Frage des Entstehenszeitpunkts der KapESt ist bei Dividenden § 11 EStG (Zufluss) durch § 44 Abs. 2 EStG abbedungen. Wenn der Ausschüttungsbeschluss den Tag der Auszahlung nicht festlegt, gilt der Tag nach der Beschlussfassung als »Zuflusstag«; dies gilt jedoch nur für die KapESt und nicht für § 20 EStG, wie der BFH mehrfach entschieden hat


Mit abbedungen ist der Sparerfreibetrag gemeint.

Der Ausschüttungstag ist ja festgelegt bei der Dividende. Also nicht der Beschluss im Dezember gefasst und kein Zeitpunkt der Auszahlung festgelegt, gilt der Zeitpunkt des Beschlusses. Hier steht aber der 6 Januar fest.

Davon abgesehen wurde mir am 07.01.2021 bei Iron Mountain auch keine Kap abgezogen und der Sparerfreibetrag genutzt. Der 2020er war voll ausgeschöpft. Danach hätte ja auch die Steuer einbehalten werden müssen.
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Am 07.01.2922 übrigens auch keine Kap Steuer

2021 war ebenfalls ausgeschöpft.
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Hallo @harve,

....vielleicht gibt es ja hier im Forum irgendjemanden mit entsprechend weitergehender Steuerfachexpertise, was geht und was nicht geht.....???? Aber der Text im Haufe-Link von @stocksour deutet doch relativ klar in diese 10 Tagezeitraum-Auslegungssache bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und tralala.......

 

LG+

onra

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Ich verstehe die Diskussion um die Steuersache gerade nicht...

 

Bei mir betrifft es die Dividenden von ADP, Walmart und Kimberly und Clark. Alle mit Ex-Tagen aus dem vergangenen Jahr und wohl alles keine Reits.

 

Bei allen hat mir Onvista die Dividende abzüglich der 15% Quellensteuer ausgezahlt und den Freibetrag entsprechend abgeschöpft. Consors hingegen hat die Quellensteuer abgezogen und darüber hinaus eben auch die Kapitalertragssteuer. Der Freibetrag steht nach wie vor auf dem definierten Wert.

 

Ein Änderung im Steuerrecht was Dividenden angeht gab es 2022 nicht. Was angepasst wurde waren die Freibeträge von 801€ auf 1000€, mehr nicht. Auch erschließt sich mir nicht warum unterschiedliche Banken ab 2023 dieses Thema anders handhaben sollten...

 

Ich vermute das hier einfach ein technischer Fehler eingebaut wurde, warum auch immer (bei der Häufigkeit von Wartungen sollte das auch eigentlich nicht passieren). Insofern bin ich mir zu 99% sicher das wir hier keinen Steuerrechtler brauchen, sondern das die Consors zeitnah einen ITler oder Programmierer hinsetzen sollte, der sich dieses Problem mal anschaut und behebt.

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Hallo @CaptainHowdy

...gibt es Widersprüche, gibt es Diskussionen......;).

LG+

onra

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