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Eintragung ins Aktienregister

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Aufsteiger
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Hallo,

 

ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"

 

Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?


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Hallo,

 

das Formular für den Widerspruch habe ich eben ausgefüllt. Wenn es nur einen Konto- bzw. Depoinhaber gibt, dann wird trotzdem immer bei 2. Inhaber Ort und Datum ausgefüllt. Das verwirrt etwas, da man annimmt, das ist eine Pflichtangabe.

 

Falls ich falsch liege, wozu gibt es das 2. Feld?

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@groovebird

Das ist keine Pflichtangabe. Ich habe das Formular im Januar handschriftlich ausgefüllt und Ort/Datum beim 2. Inhaber frei gelassen.

 

Das muss nur bei Gemeinschaftsdepots und bei Kinderdepots (da müssen die Eltern unterschreiben) ausgefüllt werden.

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Ich greife das Thema nochmal auf, fasse zusammen und stelle meine Frage:

1. Eintragung bei deutschen Namensaktien kostet 1,95€
2. Man kann der Eintragung widersprechen (allerdings gilt dies dann für das gesamte Depot); Dann fallen ab Widerspruchszeitpunkt die 1,95€ nicht mehr an
3. Es erfolgt dadurch keine Eintragung mehr ins Aktienregister (bzw. es wird BNP eingetragen)
4. Alle bereits eingetragenen Aktien werden auf BNP umgeschrieben
5. Die Gebührenbefreiung und die Nicht-Eintragung gilt sowohl für normale als auch vinkulierte Namensaktien

So, und hier meine Frage: D.h. also, dass ein Unternehmen dann keine Möglichkeiten mehr hat, an die Namen der Aktionäre zu kommen? Selbst wenn es dann vinkulierte Namensaktien sind?
Ich dachte gerade deshalb gibt es diese Möglichkeit der (vinkulierten) Namensaktien.

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Hat das denn gewirkt?

Und hat Consors die "Gebühr" kostenkonform angepasst?

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Re SmithA1

 

Bei dem alternativen Verfahren wird die BNP eingetragen.

Und wie ist es dann, wenn man zur HV will?

Entstehen dann Kosten für die Umschreibung oder geht man dann als Vertreter der BNP mit proxy zur HV? Und was kostet dies dann?

 

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Also bezüglich der vinkulierten Aktien hieß es im Chat, dass man auch hier der Eintragung widersprechen kann und dies genauso gilt wie für "normale" Namensaktien.

Meiner Meinung nach muss man, wenn man zur HV will, das Ganze wieder rückgängig machen, was sicherlich mit Gebühren verbunden ist (1,95€ pro Aktiensorte). Diese Info ist nicht bestätigt aber ich gehe mal stark davon aus.
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Hallo an alle,

danke, dass dieses noch nicht vollständig geklärte Thema erneut aufgegriffen wurde.

Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Fragen an die zuständigen Kollegen weitergeleitet habe und diese nicht spontan beantworten kann.

Sobald uns Modertoren die gewünschten Informationen vorliegen, geben wir Ihnen hier gerne eine Rückmeldung.

Herbstliche Grüße

CB_Petra
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Moderator
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Hallo an alle,

danke nochmal für die interessante Anfrage.

Als Kunde hat man die Möglichkeit der Weiterleitung seiner Daten und somit der Eintragung im Aktienregister zu widersprechen. Die Gebühren i.H.v. 1,95 EUR je Kauforder bei inländ. Namensaktien entfallen dann. Da der Kunde somit namentlich nicht im Aktienregister registriert ist, ist er auch kein eingetragener Aktionär bei der Gesellschaft. Sein Teilnahme- und Stimmrecht bei der Hauptversammlung kann er demnach nicht wahrnehmen. Bei "Widersprüchlern" ist die BNP Paribas S.A. eingetragen mit Fremdbesitz.

Bereits bestehende Eintragungen werden allerdings seit dem 27.10.2017 nicht mehr manuell ausgetragen, sondern bleiben in der Eintragung auf den Kundennamen so bestehen und diese sind somit weiterhin Aktionäre. Für alle Neukäufe ab der Hinterlegung des Widerspruchs im Depot fällt dann die Gebühr weg und die Kunden werden auf BNP eingetragen.

Alternativ besteht die Möglichkeit ein zweites Depot anzulegen und dann in einem davon den Widerspruch zu hinterlegen. Somit bleibt die Entscheidungsfreiheit, für welche Aktien die Namensregistrierung eingetragen werden soll und bei welchen nicht. Dementsprechend kann der Handel dann über das jeweilige Depot erfolgen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.

Freundliche Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin

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Enthusiast
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Einige Fragen hätte ich jedoch noch:

1. Gilt die oben gemacht Aussage auch für vinkulierte Namensaktien?
2. Habe ich das richtig verstanden, dass der Widerspruch pro Depot gemacht wird und nicht pro Kundenbeziehung?
3. Besteht eine Möglichkeit, bereits eingetragene Daten dennoch (evtl. gegen Gebühr) austragen zu lassen, wenn der Widerspruch zum Kaufzeitpunkt noch nicht aktiv war (und somit der Name eingetragen wurde)?

Danke
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Moderator
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Hallo @Smith A1,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag und die weiteren Anfragen.

 

Da uns im Moment nicht alle Informationen vorliegen, haben wir Ihre Frage zur weiteren Klärung an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.  Sobald uns eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich umgehend informieren.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

CB_Susan

Community-Moderatorin

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