Hallo,
ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"
Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?
Ich finde das gelinde ausgedrückt jetzt schon schwach, dass die Consorsbank diesen Hinweise einfach so stehenlässt, weil er eben nicht richtig ist. Nach zweimaliger Nachfrage wurde mir bestätigt, dass die Gebühr bei vinkulierten Namensaktien anfällt und es wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachricht hier im Wissensforum von CB_Mine nicht richtig ist.
Das wäre imo für neue Anleger schon wichtig, das klarzustellen, bzw. den falschen Eintrag hier zu entfernen.
Hallo,
muß denn zwingend in der heutigen Zeit der Wiederspruch zur Eintragung ins Namenregister per Post erfolgen oder geht das auch per Fax bzw. per Mail (wenn ja: an welche Adresse ist das zu richten?).
Hab ich richtig verstanden, dass ich das nicht für jede WKN sonder global für alle Namensaktien mache?
Gruß Peter H.
Auf der ersten Seite hat ccpower einen Link zum Formular gepostet. Auf diesem Formular steht eine Fax-Nummer.
@olly023 Nur die Deutschen!
Ich hatte diese Gebühren noch nie bei einer ausländischen Aktie, trotzdem alle Angaben ohne Gewähr. 🙂
Gruß
Myrddin
OK, dann mal eine Antwort mit Gewähr:
Die Gebühr fällt an bei allen deutschen Namensaktien.
Die Gebühr kann entfallen, wenn man einen Wideruf zur Eintragung ins Aktienregister beantragt. Siehe Link für Forumlar weiter oben.
Dies gilt aber dann nur für deutschen Namensaktien, die nicht vinkulierte Namensaktien sind.
Übrigens: Auf der Website eines anderen Online-Brokers sieht man bereits beim Suchergebnis, um welchen Aktientyp es sich handelt (Vinkulierte Namensaktie, Namensaktie, Inhaberaktie)
Hallo @ccpower,
sofern ein Widerspruch zur Eintragung in das Aktienregister im Depot eingerichtet wird, gilt das für alle inländischen Namensaktien, einschließlich der vinkulierten Namensaktien, die sich im Depot befinden. Insofern hat CB_Mine Recht.
Die Gebühren (1,95 EUR je Kauf) fallen beim Widerspruch nicht mehr an, die Aktionärsrechte entfallen.
Beste Grüße
CB_Kai
wird diese Regelung schon länger angewendet oder ist diese neu?
Ich frage nur, weil ich hier absolut keinen Durchblick mehr habe.
Sie sind der zweite Mitarbeiter der Consorsbank, welcher sagt, dass auch bei Widerspruch zur Eintragung vinkulierte Namensaktien betroffen sind - also hierfür keine Gebühren anfallen.
Ich hatte mit zwei verschiedenen Mitarbeitern per E-Mail Kontakt und habe auch auf eine Kollegin hier im Forum verwiesen, die eben auch meinte, dass dann keine Gebühren anfallen.
Beide Mitarbeiterinnen per E-Mail haben mir gesagt, dass die Gebühren anfallen und haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beitrag der Mitarbeiterin hier im Wissensforum falsch sein.
Na, vielleicht könnte man das mal "intern" klären?
Hallo ccpower,
vielen Dank für Ihren Hinweis in Bezug auf die unterschiedlichen Aussagen. Das sollte natürlich nicht so sein. Wir als Moderatorenteam haben keinen Zugriff auf Ihre Kundendaten und daher auch nicht die Möglichkeit zu sehen wer diese Aussagen gemacht hat und in welchem Kontext.
Ihren Vorschlag das Thema intern anzusprechen setzen wir aber gerne um.
Beste Grüße
CB_Kai