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Eintragung ins Aktienregister

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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2015

Hallo,

 

ich beabsichtige einen Aktiensparplan zu eröffnen. Mich irritiert jedoch folgendes: "Namensaktien zusätzlich eine Gebühr von 1,95 Euro pro Posten"

 

Wird bei jeder Rate 1,95 Euro als Gebühr genommen oder nur bei der Ersten Rate für die Einschreibung?


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Moderator
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Hallo @ciembi,


wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Aktien-Sparplan.


Bei diesem fällt monatlich die Einschreibungsgebühr in Höhe von 1,95 EUR an.

 

Sie können der Eintragung jedoch auch gerne schriftlich mit einem formlosen Auftrag widersprechen. Bitte senden Sie diesen per Post an die Consorsbank, Bahnhofstr. 55, 90402 Nürnberg. Beachten Sie allerdings, dass Sie hierdurch die Aktionärsrechte die aus der Eintragung hervorgehen verlieren, z. B. das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen.


Viele Grüße aus Nürnberg,
CB_Max
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Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2015
Vielen Dank für die Antwort!

Welche Aktionärsrechte sind noch betroffen? Wirkt es sich auf Dividendenzahlungen aus?

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Moderator
Beiträge: 175
Registriert: 09.10.2014

Hallo @Clembi,

 

wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

 

Das Recht auf Dividendenzahlung bleibt auch ohne Eintragung ins Aktienregister erhalten.

 

Bei nicht Eintragung verlieren Sie lediglich Ihr Stimmrecht sowie das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen.

 

Viele Grüße
CB_Max
Community Moderator

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 80
Registriert: 28.01.2015

Ich erweitere mal meine Frage:

 

Wie funktioniert das beim einmaligen Kauf von z.b. 100 Aktien mit der Gebühr?

Muss man nach dem Kauf der Consorsbank dann auch schriftlich mitteilen, das man keine Eintragung wünscht oder gibt es dazu in der Ordermaske eine Option?

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Moderator
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Hallo @SkyHH ,

 

sofern Sie keine Eintragung ins Aktienregister wünschen, benötigen wir einen schriftlichen Widerspruch. Da ein Widerspruch für einzelne Gattungen nicht möglich ist, haben Sie nur die Möglichkeit, der Eintragung generell zu widersprechen.

 

Eine Ausnahme stellen sogenannte vinkulierte Namensaktien dar. Bei diesen Gattungen muss eine Eintragung ins Aktienregister erfolgen. Folglich fallen auch bei einem Widerspruch Gebühren an.

 

Viele Grüße,

Bülent

Community Moderator

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 80
Registriert: 28.01.2015

Danke für die Erklärung.

 

Wie erkenne ich den Unterschied zwischen vinkulierten Aktien und normalen Aktien?

 

 

Wie lange ist der schriftliche Widerspruch für eine nicht Eintragung ins HR gültig?

 

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Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo @SkyHH,

 

aus der Seite Kurs-Snapshot kann leider nicht entnommen werden, ob es sich um vinkulierte Namensaktien handelt, da die Art der Aktie nicht angezeigt wird.

 

Der Widerspruch zur Weiterleitung der Aktionärsdaten an das jeweilige Aktienregister ist grundsätzlich nicht befristet und gilt somit bis auf Widerruf.

 

Viele Grüße,

Bülent

Community Moderator

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Routinierter Autor
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Registriert: 22.06.2016

Ich würde gerne wissen ob das jetzt immer noch aktuell ist mit den vinkulierten Namensaktien, denn ich habe zwar einen Widerspruch eingelegt, dieser wurde auch von der Consorsbank bestätigt, jedoch geht meines Erachtens daraus nicht hervor, dass bei den vinkulierten Namensaktien eine Ausnahme gemacht wird.

 

Hier ist der offizielle Antrag via PDF von der Consorsbank: https://www.consorsbank.de/content/dam/de-cb/editorial/PDF/Service-Beratung/Formulare/Depot-Konten/W...

 

Es gibt leider keinerlei Hinweise darauf, dass der Widerspruch nicht für vinkulierte Aktien gelten soll. Kann mir da einer eine klare Antwort geben?

 

Ich habe jetzt meine Sparpläne angelegt und da sind u.A. auch Münchener Rück und Allianz mit drinnen. Ich würde gerne wissen, ob bei diesen die Zusatzgebühren für die Eintragung anfallen, da es sich bei beiden um vinkulierte Namensaktien handelt, oder nicht.

 

Sollten sie anfallen, muss ich notgedrungen die beiden Titel aus dem Sparplan nehmen und zwei andere Werte suchen, denn die Gebühr ist einfach, prozentual betrachtet, einfach zu hoch innerhalb eines Sparplanes.

 

Vielen Dank für eine Antwort von Ihnen schon einmal im Voraus.

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Moderator
Beiträge: 317
Registriert: 29.06.2016

Hallo @ccpower,


vielen Dank für Ihren Beitrag!

 

Mit einem generellen Widerspruch fallen auch hier keine Zusatzgebühren an. Es wird keine Ausnahme gemacht. Der Widerspruch behält seine Gültigkeit bei allen Namensaktien, auch bei vinkulierten.

 

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da!

 

Viele Grüße

 

CB_Mine

Community Moderatorin

 

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