abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlustverrechnung

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 05.10.2017

Ich habe seit zwei Wochen im allg.Verlustverrechnungstopf einen Verlust, der noch nicht mit den Gewinnen verrechnet ist.

Kann mir jemand sagen, wie lange es dauert bis hier die Verrechnung erfolgt!!

0 Likes
9 Antworten 9

Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @eikafips,

 

willkommen in unserer Community und danke für Ihre wichtige Anfrage.

 

Gemäß gesetzlicher Vorgaben muss eine Verlustverrechnung/Verprobung einmal im Jahr stattfinden. Bei der Consorsbank findet die Verlustverrechnung/Verprobung täglich automatisch statt (Tagesabschluss/Nachtverarbeitung) wenn der Steuererstattungsbetrag (Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) mind. 100,00 EUR beträgt oder eine Topfsaldenumschichtung von mind. 500,00 EUR durchgeführt wird.

 

Am Wochenende nach dem Quartalsabschluß werden sämtliche Verlustverrechnungstöpfe ohne Berücksichtigung der o. g. Bagatellgrenzen verrechnet. Während des Monats kann jederzeit auf Wunsch eine Sonderverprobung gestartet werden.

 

Die nachträgliche Verlustverrechnung ist immer kundenbezogen. Sollte der Kunde bei der Consorsbank mehrere Konten/Depots unter einer Kundennummer führen, führen wir nur einen Verlustverrechnungstopf (Verlust/Gewinn aus verschieden Konten/Depots können gegeneinander verrechnet werden).

 

Getrennte Kundenverbindungen (z. B. Einzelkonto + Gemeinschaftskonto) besitzen getrennte Verlustverrechnungstöpfe, die jedoch bei gemeinsam gestelltem Freistellungsauftrag am Jahresende ehegattenübergreifend verrechnet werden.

 

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.

 

CB_Petra

Community Moderatorin


Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 05.10.2017

Hallo Petra,

 

vielen Dank für die Antwort-

 

Und wie veranlasse ich eine sogenannte "Sonderverprobung"

 

 

0 Likes

Moderator
Beiträge: 102
Registriert: 17.08.2017

Hallo @eikafips,

 

vielen Dank für Ihre Rückfrage zum Thema "Sonderverprobung".

 

Während des Monats nach dem Quartalsabschluss kann jederzeit auf Wunsch eine Sonderverprobung gestartet werden.

 

Melden Sie sich hierzu gerne bei der Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie unter 0911-369 3000. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Dienstag.

 

Viele Grüße,

CB_Carolin
Community-Moderatorin

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016
Hallo,
ich hatte mich soeben telefonisch gemeldet und mir wurde gesagt, man kann leider keine Saldierung auf Wunsch starten. Dies geschehe ausschließlich automatisch (nach oben genanntem Schema).
Welche Aussage stimmt nun?
0 Likes

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 5
Registriert: 05.10.2017

Das hatte ich mir gedacht.

Warum sollte hier kundenfreundlich agiert werden.

Hier ist unsere Petra gefragt.

Es müsste ja eine Reaktion erfolgen.


Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo an alle,
vielen Dank für die Rückmeldungen.

Selbstverständlich habe ich mich gerne erneut bei den zuständigen Kollegen rückversichert.
Die Antwort meiner Kollegin CB_Carolin ist richtig. Auf Kundenwunsch ist eine Verprobung auch während des Monats möglich.

Ich bitte um Entschuldigung, für die offensichtlich fehlerhaften Informationen durch den Kundenservice.

 

@SmithA1, falls Sie einen Rückruf der Kundenbetreuung diesbezüglich wünschen, teilen Sie mir das gerne unter Nennung Ihrer Kontaktdaten per persönlicher Nachricht mit. Vielen Dank.

Freundliche Grüße Ihre

CB_Petra
Community Moderatorin

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016
Guten Tag!
In meinem Verlust­verrechnungstöpfe-"Keller" steht: "xxx € Nicht verrechnete Gewinne".
Bedeutet das, daß ich am Jahresende ca. 26% dieses Betrages abgezogen bekomme? (Ich dachte immer, gleich bei Rückzahlung des Erlöses in mein Verrechnungskonto nach einem Aktienverkauf wird die Steuer hierbei schon abgezogen und ggf. später wieder zurückgezahlt?)

Vielen Dank!

Trader
0 Likes

Autorität
Beiträge: 1052
Registriert: 30.08.2016

@TradervomSee

 

Die dort stehenden Gewinne sind bereits versteuert. Da wird nichts mehr einbehalten. Wenn Du jetzt Verluste realisierst werden die mit den Gewinnen verrechnet und es werden Steuern erstattet. Wann das automatisch geschieht hängt von der Höhe des Erstattungsbetrages ab.


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 14.11.2016

hallo Sigrid,

Warum steht dann darunter:
"Nicht verrechnete Gewinne: Auf die nicht verrechneten Gewinne aus Ihrem Aktien-Verlustverrechnungstopf wird Abgeltungsteuer berechnet."

Das müsste dann intelligenter doch heißen: Verrechnete Gewinne:
Sobald in Ihrem Aktien-Verlustverrechnungstopf neue Verluste eintreffen, wird eine erneute Verrechnung vorgenommen. Steuern sind bereits abgeführt.


Vielen Dank!

Tschüß vom Trader

0 Likes
Antworten