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Gebühren - Schweiz – Quellensteuer - Rückforderung

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Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe in Deutschland und besitze Schweizer Aktien, für die Quellensteuer einbehalten wurde.
Ich möchte diese Quellensteuer zurückfordern. Welchen Kosten sind damit verbunden?
Von meiner Cortal habe ich entsprechende Tax-Voucher erhalten, gebührenfrei!
Es geht also um die Gebühren, die die Schweizer Steuerbehörde erhebt und die Gebühren, die entstehen für den Geldtransfer von der Behörde auf mein Konto (Bankgebühren).

Ist es sinnvoll, einen Antrag für mehrere Unternehmen und mehrere Dividendenzahlungen auf einmal zu stellen oder werden für jedes Unternehmen und jede Dividendenzahlung extra Abrechungen vorgenommen und entsprechend Gebühren berechnet?

Beispiel:
Unternehmen A, Unternehmen B, Unternehmen C
Dividendenzahlung 2014, Dividendenzahlung 2013, Dividendenzahlung 2012

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

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JollyJumper,

habe ich ja so beschrieben und auch gemacht.

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Seit 2017 muss bei der Consors Bank der Tax Voucher nicht mehr extra angefordert werden, er kommt mit der Abrechnung automatisch und wie immer kostenlos.

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Bei z. B. der Bank des Volkes ist der Voucher zwar zu beantragen. Per E-Mail ist das aber in einer Sekunde gemacht und er ist auch gratis.

Dann legt man sich in der Schweiz ein Sparbuch an - z. B. jeder Kanton hat eine nach ihm benannte Bank - und bekommt dorthinein das Geld kostenlos. Bei der Schweiz ist es so einfach - da braucht man keine Anleitung, außer der vom Steuerdepartement.

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TradervomSee,

wie schon geschrieben hier muss ich nichts tun, ich bekomme ihn automatisch und kostenlos ist er auch.

 

Welchen Sinn es macht in der Schweiz ein Konto zu eröffnen?

Verursacht nur zusätzliche Kosten und Steuern.

 

Ich habe ja schon auf der Seite 1 beschrieben wie es geht die Kosten niedrig zu halten.

 

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Hallo,

 

zuallererst ein GROSSES Lob der Consorsbank, dass die Tax Vouchers für die Schweiz problemlos und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Danke dafür.

 

Die zu beachtenden Fristen bei der Rückforderung der Quellensteuer in der Schweiz konnte ich leider bisher nicht nachvollziehen.

Nehmen wir an die Dividende wird immer Anfang April ausbezahlt. Kann ich am 09.10.2017 die Rückerstattung für die Jahre 2014, 2015, 2016 oder 2015, 2016, 2017 beantragen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

Best Grüße

Andreas

 

 

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Hallo @IbnSina980,

 

willkommen in unserer Community und vielen Dank für Ihr großartiges Lob.

 

Die Rückforderung der schweizer Quellensteuer kann, falls welche angefallen ist, immer für das laufende Jahr und drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Also Stand heute: bis einschließlich 2014.

 

Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter.

 

Freundliche Grüße

 

CB_Petra

Community Moderatorin

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@IbnSina980

 

Ergänzend zu dem, was CB_Petra geschrieben hat: Du kannst im Jahr 2017 die Steuern für 2014, 2015, 2016 und 2017 zurückfordern. Du brauchst nur für das 4. Jahr ein zusätzliches Formular.

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Es wird nur ein praktisches Problem gegen Jahresende geben: für 2017 hat man u. U. erst in 2018 die Steuerbescheinigungen, sofern man diese benötigt.
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@TradervomSee

Für die Rückforderung der Schweizer Quellensteuer braucht man den Tax Voucher, den Consors wohl auch direkt mit der Dividendenabrechnung bereitstellt, aber nicht die Steuerbescheinigung.

 

 

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Nein - man kann vermutlich für 2017 frühestens 2018 die Quellensteuer rückfordern!
Anleitung des Formulars:
-> 18. ... Antrag ist innert drei Jahren nach Ablauf des Jahres in dem die Erträge fällig geworden sind ... einzureichen.
Formular gibt es hier (sehr schwer zu finden): https://www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/verrechnungssteuer/formulare/ausland/85.qdf.download...
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