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SEPA-Echtzeitüberweisungen nicht möglich

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 23
Registriert: 29.10.2015

Hallo,

 

warum ist es nicht möglich von einem meiner Konten eine SEPA-Echtzeitüberweisungen auf mein Consorskonto vorzunehmen?

 

Viele Grüße

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
Autorität
Beiträge: 4639
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@SmithA1 

In Artikeln zu diesem Thema ist zu lesen, dass die Banken SEPA Instant Payment nach einer Übergangsfrist einführen müssen. Hast du irgendwo gelesen, bis wann die Übergangsfrist läuft? Was man beim SEPA Instant Payment beachten sollte ist, dass alle erforderlichen Prüfungen automatisiert ablaufen und kein Mitarbeiter die Überweisung nachträglich freigeben kann.

 

Für manche Geldinstitute ist die Pflicht zur Einführung von SEPA Instant Payment eventuell ärgerlich, da sie dies in der Vergangenheit bereits hatten und dann wieder abgeschafft haben.

 

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Enthusiast
Beiträge: 392
Registriert: 05.12.2016

@immermalanders Habe zum Termin bzw. zur Übergangsfrist auch nichts gelesen. Nur soweit, das es wohl in den EURO-Währungsländern schneller gehen soll und die nicht-EURO Länder etwas mehr Zeit haben.

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 19.12.2023

Hallo in die Runde,

für eingehende Zahlungen soll die Frist bei 9 Monaten liegen, für ausgehende Zahlungen bei 18 Monaten.

So zumindest habe ich es hier in einen Beitrag gefunden: 

https://finanz-szene.de/payments/ticker-payment-november-2023/

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 9
Registriert: 29.06.2014

Es lebe die Blockchain Technologie! Da geht das im Wimpernschlagtempo weltweit! Ich verstehe nicht, dass man das auch nach Jahren der Vertröstung und des Versprechens nicht anbietet. Wenigstens für wichtige Fälle und von mir aus per Zusatzgebühr. Ich bräuchte das jetzt sehr wegen Autoankauf. Das bietet Sicherheit und man kann mit dem Verkäufer zusammen sehen , dass das Geld eingetroffen ist.

 

Tja, aber wieder mal nix! Ihr ändert euch auch erst, wenn andere Banken euch die Kunden abgraben ohne Ende. Schade...

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Moderator
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Hallo liebe Community,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Das EU-Parlament hat bereits letztes Jahr die Richtlinie zur verpflichtenden Umsetzung von Instant Payments freigegeben. Der Zeitpunkt der Umsetzungsfrist ist aktuell jedoch noch nicht festgelegt. Hierzu erwarten wir ein zeitnahes Update der Gesetzgebung.

Wir analysieren aktuell die technische Umsetzung der Inhalte aus der Richtlinie, um dieses Thema schnellstmöglich umzusetzen.

Viele Grüße und einen guten Start in die Woche wünscht

CB_Evelin
Community-Moderatorin

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Auch ich benutze bereits eine andere Bank, wenn es um Echtzeitüberweisungen geht.

Schade, dass die Consorsbank das doch glatt immer noch nicht anbietet - unverständlich.

Habe deswegen bereits einen 5-stelligen Betrag von der Consorsbank abgezogen - selber schuld.

Demnächst 6-stellig

 

 

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Aufsteiger
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Ab dem 27.11.2024 (gemäß EU Beschluss am 07.02.24 (tritt 20 Tage später in Kraft) müssen Zahlungsdienstleister ihren Kunden innerhalb von 9 Monaten also spätestens am 27.11.2024 zunächst den EMPFANG von Echtzeitüberweisungen ermöglichen. Das ist verpflichtend. Insofern wird nun endlich auch die Consorsbank (was ich mehr als LÄCHERLICH für eine moderne Bank empfinde) endlich dazu gezwungen dies anzubieten. Wahrscheinlich hätten die es in 5 Jahren sonst noch nicht gehabt… ENDLICH kommen wir hier mal auf Höhe der Zeit und die **bleep** Wartezeit aus der Steinzeit hat ein ENDE!!
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Gelegentlicher Autor
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Wie gesagt, ein absolut unnötiges Feature - wer nicht selbst in der Lage ist zu disponieren, der ist verloren.


Enthusiast
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Registriert: 05.12.2016

Grundsätzlich sehe ich auch nicht zwingenden Bedarf für Echtzeitüberweisung. Man sollte seine Finanzen klar im Blick haben, so dass das nicht notwendig wird. 

Aber manchmal passiert es halt doch, dass man mal schnell überweisen muss. Dafür ist das dann ganz gut. Und vor allem für Zahlungen, wo der Empfänger vielleicht neben einem steht und den Empfang sofort sehen muss (z.B. Autokauf). Klar, geht auch bar aber bei größeren Beträgen vielleicht besser per Überweisung.


Regelmäßiger Autor
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Registriert: 15.08.2023
Ja, sehr nützlich z.B. für Kaufpreisrestzahlungen bei Lieferung/Montage (z.B. Küche).
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