Hallo,
wir haben einen Kunden aus der Schweiz. Er hat per SEPA-Überweisung bezahlt und uns wurde zusätzlich eine Gebühr von 19,95€ abgezogen. Wir haben bereits Zahlungen aus der Schweiz erhalten (damals noch DAB Bank) und das ohne Gebühren. Wie kommt es zu den unsterschieden? Der Kunde ist der Meinung, dass SEPA-Überweisungen immer kostenlos sein müssen. Aufgrund einer Differenz müssen wir Ihm noch etwas zurücküberweisen. Werden dann nochmal 19,95€ fällig?
Vielen Dank
SEPA gilt leider nicht für CHF Überweisungen; sondern - nomen est omen - nur für EUR: Single Euro Payments Area. CHF Überweisungen aus der Schweiz fallen daher nach wie vor unter Auslandszahlungsverkehr der schlimmsten und teuersten Sorte, weil auch noch ausserhalb des EWR. Willkommen im Club...
Hallo @ronronron,
eine Zahlung in die Schweiz und aus der Schweiz ist im SEPA Zahlungsverkehr möglich, sofern das Zielkonto in Euro geführt wird und die Zahlung unter Angaben der IBAN des Begünstigen und BIC der Empfängerbank ausgeführt wird. Hier hat @expat völlig Recht.
Allerdings sind nicht alle Banken in der Schweiz an das SEPA-Zahlverfahren angeschlossen. Im konkreten Fall ist die Empfängerbank eventuell kein SEPA-Teilnehmer. Die von Ihnen beschriebene Ablehnung der CH- IBAN in der Überweisung ist ein Indiz dafür.
Darauf haben wir keinen Einfluss. Können aber bei Interesse Ihrerseits gerne klären lassen, ob die betroffene Schweizer Bank SEPA Teilnehmerin ist.
Bitte wenden Sie sich daher zur weiteren Klärung an unsere Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.
Beste Grüße
CB_Kai
Hallo Kai, danke für die Antwort.
Das Zielkonto ist bei der Postfinance, wie hier ersichtlich SEPA Partner:
https://www.postfinance.ch/de/unternehmen/produkte/internationaler-zahlungsverkehr/sepa.html
LG
Ron
Hallo @ronronron,
danke für Ihre Rückmeldung.
Wie bereits mein Kollegen CB_Kai vorgeschlagen hat, bitte ich Sie sich bei Ihrer Kundenbetreuung zu melden, um den Sachverhalt abschließend zu klären.
Falls die Gebühren ungerechtfertigt erhoben wurden, werden diese erstattet.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage
CB_Petra
Community Moderatorin