Hallo Community,
ich habe heute feststellen müssen, dass mir die Consorsbank für jede PayPal Transaktion bei Lotto-Hessen 5 Euro Gebühren in Rechnung stellt (die auch noch als "Bargeldauszahlung" im Online-Kontoauszug erscheinen). Meinem PayPal-Konto ist meine CB Visa-Card hinterlegt. Komischerweise wurden bis dato meine Zahlungen, welche ich direkt mit CB Visa-Card bei Lotto Hessen geleistete habe, nicht mit der neuen "Gebühr" belastet.
Zu meinem Erschrecken musste ich feststellen, dass weder der primäre telefonische Support noch der weitere Ansprechpartner, mit welchem ich verbunden wurde, den Sachverhalt wirkllich versteht und insgesamt sehr unkooperativ ist. Es wird sich lediglich auf aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis für das Girokonto berufen, dass man es prüfen werde, aber das man auch davon ausgeht, dass dies so gerechtfertigt ist.
Im Preis- und Leistungsverzeichnis (gültig bis 20.03.2016) steht jedoch folgendes: "Karteneinsatz in Wettbüros, Casinobetrieben und Lotteriegesellschaften --> 2,50% mind. 5,00 Euro".
Mein Verständnis ist:
Setzte ich die Karte direkt bei Lotto & Co ein, so werden die o.g. Gebühren fällig.
Nun habe ich jedoch die Karte bei PayPal eingesetzt und es kann doch nicht sein, dass sich die CB nun darauf beruft, dass mit meiner Visa-Card via PayPal eine Zahlung an die Lotteriegesellschaft geleistet wurde.
Ich überlege schon, ob die CB nun weiterhin die Bank meines Vertrauens sein kann, wenn man zu solchen Mitteln greift.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Grüße
Die Frage nach der Rechtsnatur einer Kreditkartenzahlung über PayPal ist nicht abschließend geklärt. Aber die Tendenz geht wohl dahin, dass Juristen sagen, dass die Rechte des Verbrauchers (z.B. Chargeback) auch bei einer Kreditkartenzahlung über PayPal gelten.
Umgekehrt dürften dann auch die Pflichten durchschlagen. Ich vermute, dass das so schon seine Richtigkeit hat. Vermutlich bestimmt der Merchant Code die Einordnung der Transaktion. Aber endgültig sagen kann das nur der Kundenservice.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es kann ja sein, dass es hinsichtlich der Kreditkartenzahlung via PayPal unterschiedliche Auslegungen bzgl. der Rechte und Pflichten gibt. Diese waren mir jedoch nicht bewusst und ich sehe es auch nicht als meine Pflicht als Kunde an, dass ich mich - abweichend vom Preis & Leistungsverzeichnis meiner Bank - darüber informieren muss, wann PayPal-Zahlungen wie ausgelegt werden könnten. In diesem Fall hätte die CB das entsprechend in Ihren Bedingungen erwähnen sollten. Insbesondere unter dem Aspekt, dass die Bewertung von Kreditkartenzahlungen via PayPal nicht abschließend geklärt ist.
Wenn die CB nun diese Zahlungsart ohne gesonderte Erwähnung gegen ihre Kunden auslegt, so halte ich das mehr als fragwürdig. Ich habe den Sachverhalt der Fachabteilung mit der Bitte um Klärung gemeldet und werde sehen, wie die CB darauf reagieren wird.
Eins ist jedoch sicher: mein Vertrauen in die CB ist hierdurch deutlich gestört - insbesondere dadurch, dass der Kunden-Support mir lediglich eine "eventuelle Kulanzlösung" in Aussicht stellt und damit indirekt ankündigt, dass bei der nächsten Transaktion auf diesem Wege wieder Gebühren einbehalten werden.
Hallo zusammen,
so wie ich das verstanden habe, gibt PayPal immer die Händlerkennung weiter, damit der Kunde schnell erkennen kann wo die Zahlung erfolgte und eventuell vorhandene Bonusprogramme greifen können.
So sollte das doch auch sein, oder ist es euch lieber, dass ihr nicht sehen könnt ob die Zahlung bei einer Tankstelle oder im Supermarkt erfolgte?? Wird diese Info nicht weitergereicht, kann das auch die Bank nicht sehen und zweifelhafte Zahlungen sind, meiner Meinung nach, schwerer zu erkennen bzw. nachzuweisen...
Viele Grüße
immermalanders
Hallo,
ich habe keine Probleme damit, dass PayPal diese Zahlungen so darstellt, wohl aber damit, dass die CB darin eine Rechtfertigung für ihrer Kreditkartengebühren sieht.
Wie zuvor beschrieben geht es ausschließlich hierum:
Direkte Zahlung mit der CB Visa bei Lotto = Rechtfertigung für die Gebühr
Zahlung mit PayPal bei Lotto = keine Rechtfertigung für eine Gebühr, da ich die Kredikarte ja nicht bei Lotto, sondern bei PayPal eingesetzt habe.
Hallo @cschmehr,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, erfolgt die PayPal-Zahlung über die Kreditkarte und somit hast Du einen Kreditkartenumsatz bei dem entsprechendem Händler.
Bei der Argumentation "Ich habe ja da über PayPal gezahlt und nicht mit der Kreditkarte" ist es doch richtig, dass man dann keine Gutschrift von 10 Cent bekommt. Es war ja kein (direkter) Kreditkartenumsatz... Oder sehe ich das jetzt zu einseitig?
Grüße
immermalanders
Hallo immermalanders,
meiner Meinung nach belastet PayPal meine Kreditkarte und somit ist eine Kreditkartenzahlung zwischen der CB und PayPal zustandegekommen.
Der Händler (in diesem Fall die Lotteriegesellschaft), erhält dann im Hintergrund eine Zahlung von PayPal.
Somit ist der Sachverhalt wie folgt:
a) ja, es gab eine Kreditkartenzahlung (an PayPal) und
b) nein, es erfolgte kein Einsatz bei einer Lotteriegesellschaft.
Diese Antwort des Kundenservice kam heute:
....
Wir haben den Sachverhalt gerne überprüft.
Auftraggeber ist die Lotteriegesellschaft. Paypal ist nur der Abwickler der Lotteriegesellschaft. Die Gebühren für den Einsatz der VISA-Karte sind daher rechtens und können nicht zurückerstattet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
....
Mit dieser Auslegung der AGBs und des Preis- und Leistungsverzeichnisses, hat mich die Consorsbank nun als Kunden verloren!
Bei einer Bank, die selbst festgesetzte Gebühren sehr schwammig zu Ungunsten des Kunden auslegt und dann als "rechtens" bezeichnet, fühle ich mich weder wertgeschätzt, noch kann ich diesem Unternehmen meine weiteren Bankgeschäfte vertrauen.
Selbstredend kann ich daher auch keine Empfehlung für die Consorsbank aussprechen.
Hallo @cschmehr,
vielen Dank für Ihre offenen Worte.
Ich bedauere sehr, dass Ihnen das Kartenangebot der Consorsbank an dieser Stelle nicht zusagt. Die gegebenen Informationen sind korrekt. Paypal ist bei einer solchen Transaktion Zahlungsdienstleister. Endkunde ist der Händler, sprich die Lottogesellschaft.
Wird bei Paypal eine Kreditkarte hinterlegt ist diese Kreditkarte dennoch das Zahlungsmittel. Die erhobenen Gebühren entsprechen somit dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit den Sachverhalt etwas nachvollziehbarer darlegen konnte, auch wenn sich die Situation dadurch nicht anders darstellt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Diana
Community Moderator
Vielleicht ein Tipp für Sie (Fragesteller): Ich spiele bei "Sachsen Lotto" und habe als Zahlweise "Lastschrift" hinterlegt. Keine Gebühren. Geht das bei "Hessen Lotto" nicht?
Auch bei PayPal habe ich Lastschrift als Zahlweise hinterlegt (keine Gebühren). Die Kreditkarte nutze ich nur zum abheben von Bargeld. Und die EC-Karte gelegentlich beim Einkauf vor Ort.