Ich hatte heute zufällig nach einer Onlineüberweisung auf das i bei Kontodetails geklickt und festgestellt, dass mein Dispokredit, der über Jahre (könnten fast 10 Jahre sein, weiß ich nicht genau) gestrichen wurde (war immer bei 2000 Euro). Ich bin Kunde bei ConSors/CortalConsors/Consorsbank seit 2000.
Vor ca. 3 Monaten hatte ich einen Brief von der CB bekommen, dass wenn ich einen Dauerauftrag mit regelmäßigen Zahlungen einrichte ich "gute Chancen" bei der nächsten quartalsmäßigen Überprüfung habe, dass ich weiterhin einen Dispokredit bei der CB nutzen kann.
Eine Garantie hätte ich auch dann nicht, sondern nur "gute Chancen". Der Dipokredit wird also m.E. bei der CB verlost.
Einen Dauerauftrag hatte ich deshalb nicht eingerichtet, da ich auch nicht auf diesen Dipokredit angewiesen bin und keine Lust hatte, an einer Verlosung teilzunehmen. Ich ging davon aus, dass bei einer Kündigung oder Reduzierung des Dispolimits eine Mitteilung vorab an mich geht, sodass ich ich jederzeit weiß ob ich über einen Dispokredit verfügen kann oder nicht.
Ein Anruf bei der CB ergab, dass erst der Dipokredit gekündigt wird und später eine Mitteilung im Onlinearchiv erfolgt. Warum geht das nicht andersrum?
Auf die Frage warum man mich nicht im Schreiben vor drei Monaten darauf aufmerksam gemacht hatte, dass der Dispo ad hoc ohne Mitteilung getrichen werden kann, sagte man mir "da mir nicht dazu verpflichtet sind".
Ich finde das sehr kundenunfreundlich, gerade jetzt in der Haupturlaubszeit. 😞
VG Totti
Ich war "erst" seit 2000 Kunde von ConSors. Mich würde mal interessieren warum eine Bank einfach so langjährige Kunden rauswirft, denn daruf läuft es wohl in den meisten fällen hinaus. Man könnte zwar ohne Dispo bei der CB bleiben, wird aber kaum jemand machen.
Vg Totti
Mir ist das Gegenteil passiert.
Ich habe einen Dispo bekommen, obwohl ich keinen angefragt hatte 😉
Hallo @Masterbroker@gkheinz
Es tut mir Leid, das wir Ihre Erwartungen offenbar nicht erfüllen konnten. Ihr Ärger ist für mich, aus der von Ihnen geschilderten Situation heraus nachvollziehbar.
Grundlegend für die Einrichtung eines Dispos möglich, wenn ein Girokonto 3 Monate besteht und auch eine regelmäßiger Geldeingang erfolgt.
Dieser kann als Gehaltseingang oder in Form eines Dauerauftrages erfolgen. Danach erfolgt die Einrichtung allerdings nicht automatisch, denn nicht jeder Kunde wünscht eine Überziehungsmöglichkeit. Bei Interesse an einem Dispo kann sich jeder Kunde dann an seine persönliche Kundenbetreuung wenden.
Ihnen gkheinz herzlichen Dank für den Hinweis bezüglich des Textschlüssels. Ich habe einen Prüfungsauftrag gegeben und werde mich sobald eine belastbare Antwort vorliegt über die Community melden.
Beste Grüße
CB_Kai
Hallo @gkheinz@Masterbroker
Vielen Dank für Ihre Beiträge.
Hier nun, wie zugesagt der aktuelle Sachstand.
Der Datenfluss zwischen zwei Banken geht über Zwischenstationen wie die Landesbanken oder die Girozentralen. Innerhalb dieses Datenflusses werden Daten übertragen die der Empfangenden Bank die Zuordnung eines Verwendungszwecks ermöglicht. Z. B Gehalt. Werden diese Informationen von einer Zwischenstationen nicht oder unvollständig weitergegeben erfolgt eine fehlerhafte Zuordnung , Beispielsweise als Einzelzahlung statt Dauerauftrag. Bei uns gehen zurZeit Einzelüberweisungen und Dauerauftragsüberweisungen ein. Wenn also ein Fehler besteht, liegt er außerhalb unseres Hauses. Aktuell haben wir keine Informationen die uns erlauben eine weitere Eingrenzung vorzunehmen.
ich hoffe die Information reicht zunächst einmal aus, wenngleich ich mir voll bewusst bin das hier noch keine befriedigende Lösung vorliegt.
Beste Grüße
CB_Kai