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Bin mit Latein am Ende. Angeblich konnten schon 2 Firmen nicht abbuchen - aber Konto zeigt keine Auffälligkeiten!

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Hallo!

 

Seit Dezember habe ich das Konto (Girokonto) bei der Consorsbank. Im Dezember, Januar und Februar konnte mein Fitnesstudio ganz normal abbuchen (Konto ist IMMER mehr als ausreichend gedeckt).

 

Ende März konnte angeblich nicht abgebucht werden, was mir Fitnesstudio erst Wochen später mitteilt. Angeblich eine Rücklastschrift. Grund: "Sonstiger Grund Bank". Auf meinem Konto ist weder eine versuchte Abbuchung noch eine Rücklastschrift zu sehen. Nirgendwo!

 

Vor 2 Tagen erhielt ich von einem anderen Unternehmen (TV Spielfilm mit Sitz in Hamburg) eine Nachricht bzgl. meines MyKidio-Kontos (App für Kinder- und Roman-Hörspiele) eine Nachricht, dass nicht abgebucht werden konnte. Näherer Grund wurde nicht genannt. Auch hier: Nichts davon ist auf dem Konto zu erkennen.

 

Ich habe seitedem mind. 3 Telefonate mit der Consorsbank geführt. Ich höre immer das gleiche: Es ist alles in Ordnung. Es gab keine Rücklastschriften. Es gab keine Unregelmäßigkeiten.

 

Aber warum konnten diese beiden Unternehmen dann innerhalb von 4 Wochen jeweils nicht abbuchen? Andere Lastschriften funktionieren doch auch (z. B. Gewerkschaftsbeitrag, Parteibeitrag, Telekom und T-Mobile usw.)

 

Hat hier jemand eine Idee wo das Problem liegen könnte? Kann es am Computerprogramm des Fitnesstudios liegen? Kann es auch am Computerprogramm von TV Spielfilm liegen?

 

Fitnesstudio ist jetzt auf Dauerauftrag umgestellt. Aber mich wurmt es, dass ich den Grund nicht kenne.

 

Die Bankdaten stimmen. IBAN und BIC wurden 3x abgeglichen.

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Ich hatte ein ähnliches Problem, wo es ein Softwareproblem beim Lastschrifteinziehenden (ein Verein) war. Es wurde hier von der Software die falsche BIC verwendet, obwohl ich die richtige angegeben hatte. Dies wurde über einen Softwarepatch behoben, wie mehr der Verein sagte. Die Consorsbank ist eben weniger verbreitet als andere Banken, so dass so ein Softwareproblem nicht so schnell rauskommt. Und mit der Umstellung auf IBAN musste ja in der Tat die Software überall angepasst werden. Wenn die Consorsbank versichert, dass da für Dein Konto nichts eingegangen ist, würde ich das zunächst für glaubhaft halten. Ich denke, Du bist darauf angewiesen, dass die TV Spielfilm oder das Fitnessstudio bei Ihrer Hausbank nachfragt, was aus deren Sicht genau schiefgegangen ist und wie die von Ihr verwendeten Daten waren. Auch der unspezifischen Fehler "anderer Grund Bank" deutet für mich darauf hin,  dass es irgendwo zu einem Datenübertragungsfehler gekommen ist. Wenn Du IBAN und BIC korrekt angegeben hast und das Konto gedeckt war, würde ich jedenfalls keine Rücklastschriftgebühren akzeptieren.

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Da gibt es aber 1 Denkfehler. Bei mir wurde vorher 3x problemlos vom Fitnessstudio abgebucht. Und plötzlich angeblich Probleme.
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Es spielt doch keine Rolle. Das Fitnessstudio muss mit seiner Bank klären, welche Daten seine Bank in diesem Fall erhalten hat. Sollte diesen korrekt, sein, muss die Bank weiterverfolgen was passiert ist und dabei, falls nötig, weitere Stellen und letztlich auch die Consorsbank einschalten.

 

Solange die Daten korrekt sind und die Consorsbank Dir auch bestätigt, dass da nichts zurückgegeben wurde, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen. 

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Liebe Community Mitglieder,

 

folgende Rückmeldung habe ich auf meine Nachfrage von den in unserem Haus verantwortlichen Kollegen erhalten:

 

Es gibt Lastschriften, die bei uns eingehen und nicht auf dem Konten verbucht werden. Grund hierfür sind formelle Fehler in der Lastschrift oder fehlerhafte Empfängerdaten (IBAN nicht korrekt oder BIC passt nicht zur IBAN). Ein formeller Fehler ist z.B. dass das Datum der Mandatserteilung in der Zukunft liegt (somit die Lastschrift eingezogen wird bevor das Mandat gültig ist) oder die Lastschrift zu spät vorgelegt wird (die Lastschriften sind je nach Lastschriftart mindestens zwischen ein und fünf Tagen vor dem vorgegebenen Belastungstag bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorzulegen).

 

Als Rückweisungsgrund wird hier "sonstiger Grund Rückgabe Bank" verwendet. Dieser Rückweisungsgrund wird in Deutschland leider auch bei Rückgaben mangels Deckung verwendet (der davor vorgesehene Rückgabegrund darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht verwendet werden), daher kommt es zu den geschilderten Verwirrungen.

 

Wir würden Sie daher bitten, sich zur Klärung an die betreffenden Firmen zu wenden, um die Abbuchungsdetails zu prüfen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

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Ich hatte das damals bei der SEPA-Umstellung auch mal, das einige Firmen dann die falsche IBAN oder BIC ermittelt haben, und nicht mehr abbuchen konnten.

Eine hat mir dann auch noch 10€ Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt. Das frechste war dann noch, das deren Buchhaltung dann den Fehler mir gegenüber telefonisch zugab und sich entschuldigte, es jedoch ablehnte die Gebühr zu erstatten. Auf meine Beschwerde kam dann eine E-Mail der Rechtsabteilung, das ich mich mit Zustimmung der AGBs verpflichtet habe die Rücklastschrift zu zahlen, sobald eine Rücklastschrift passiert. Laut deren Auslegung unabhängig davon, wer diese zu verantworten hat. Was soll man dazu sagen? Die Dreistigkeit der Winkeladvokaten siegt. Smiley (Zunge)

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Mit so einem unprofessionellen und dreisten Unternehmen würde ich keine Verträge mehr weiter führen...

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Routinierter Autor
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Hallo @VollDerGangster, hast du dich anwaltlich beraten lassen? Es kann eigentlich nicht sein, dass Paragraphen in AGBs gültig sind, bei denen wegen eines Fehlers des Vertragspartners A dem Vertragspartner B daraus folgende Kosten aufgebürdet werden.

 

Die Firma hätte dich auffordern dürfen, rechtzeitig die Angaben zu deinem Lastschrifteinzug zu erneuren / auf IBAN + BIC umzustellen. Wenn sie es aber der Einfachheit halber selbst (über ihre Hausbank) erledingen, darf das doch nicht zu deinem Nachteil sein.

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Die AGBs und dieser Geschäftsvorfall hinterlassen in der Tat einen bitteren Beigeschmack, jedoch denke ich nicht das es sich lohnt wegen 10€ zu versuchen gegen Firmen-AGBs vorzugehen, die mit Sicherheit auch anwaltlich geprüft wurden. (es ist keine kleine Wurstbude, sondern ein Mittelständler) Da ich mit der Dienstleistung dieser Firma ansonsten sehr zufrieden bin, habe ich das Thema mal als Kuriosität rund um die SEPA-Umstellung abgehakt.

 

Das Leben ist entspannter, wenn man sich nicht über jeden Quatsch aufregt.

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Hallo @VollDerGangster, da gebe ich dir recht. Vermutlich sind die AGBs aber formuliert worden, als noch niemand die Umstellung auf SEPA-Lastschriften auf dem Schirm hatte. Und der Passus macht ja insofern Sinn, weil Lastschriften nicht nur mangels Deckung automatisch zurückgewiesen werden sodnern auch manuell innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden können.

 

Wie aber CB_Sonja oben schreibt, sind die Anforderungen an Banken bezüglich der korrekten Abwicklung einer SEPA-Lastschrift auch nicht ohne. Und ich bezweifle, dass die AGBs des Mittelständlers in diesem Punk rechtens sind, weil sie ja jedwedes eigenes Verschulden auf den Kunden abwälzen würden. Aber du hast schon recht, ich würde es auch nur den Anwalt prüfen lassen, wenn ich zufällig einen in der näheren Verwandtschaft hätte. 🙂

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