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Beleihungswert vs. Effektenlombardkredit!

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
Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014

Hallo,

worin liegt genau der Unterschied zwischen o.g. Kreditlinien?

Ohne beantragten Effektenlombardkredit wird mir für mein Depot ein Beleihungswert ausgewiesen und zum Verfügungsrahmen hinzuaddiert.

Worin besteht nun der unterschied zu einem beantragten Effektenlombardkredit? In der Höhe? Warum sollte ich einen ELK beantragen wenn ich doch so schon eine Beleihungsgrenze von fast 45% Meines Depots ausgewiesen bekomme.

 

Danke für erhellende Infos 🙂

13 Antworten 13

Enthusiast
Beiträge: 1004
Registriert: 22.11.2016

Ist zwar schon älter aber ich hätte dazu mal eine Frage, die sich auf die Aussage von @CB_Michael bezieht.

 

"Der Beleihwert ist in erster Linie eine reine Information. Der gezeigte Betrag errechnet sich aus den Beleihungswerten der Einzelwerte im Depot."

 

Für einen ELK wird ja jedes vorhandene Wertpapier einzeln betrachtet. In den Bedingungen steht wieviel man maximal als Beleihwert bekommen kann. Soweit ist alles klar, genaues kann man nur durch ein Gespräch mit der Kundenbetreuung erfahren.

 

Meine Frage ist daher: Kann den Beleihwert als Richtlinie verstehen, wie hoch aktuell ein ELK ausfallen würde, wenn man noch keinen beantragt hat?

 

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
Enthusiast
Beiträge: 790
Registriert: 08.12.2014

Meiner Erfahrung nach nicht. In wieweit die beiden Werte zusammen hängen ist mir nie ganz klar geworden.

 

Als ich zuletzt für mein stark gewachsenes Depot einen neuen Beleihungswert angefragt habe, war dieser plötzlich überraschend stark gestiegen. Nach der Freigabe der neuen Kreditlinie war natürlich auch der Verfügungsrahmen gestiegen und zwar über die neue Kreditlinie, davor war der Verfühungsrahmen darunter.

 

Das läuft hier bis zu einem gewissen Grad nach dem "Lass Dich überraschen"-Prinzip. 😉

 

Gruß

Myrddin


Enthusiast
Beiträge: 1004
Registriert: 22.11.2016

@Myrddin

Ok danke für die Auskunft, dass erklärt einiges. Damit kann ich leben und werde also weiter einen theoretisch möglichen ELK selbst berechnen.

 

Das der Verfügungsrahmen höher ist würde mich nur bedingt wundern, da ja auch das Tagesgeld und Verrechnungskonto berücksichtigt wird. Laut beschreibenden Text ist ja der max. Verfügungsrahmen = Verrechnungskonto +  Tagesgeld + Beleihungswert. Nach der Rechnung würden meine Depotwerte aktuell ohne ELK nicht im Ansatz an die maximale Höhe der Beleihung pro Wertpapierart reichen. 😉

 

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
Enthusiast
Beiträge: 471
Registriert: 14.11.2016

@Tenebrae 

 

Also ich persönlich halte es nicht für ratsam, "in jedem Fall einen ELK zu beantragen, ob man ihn im Moment benötigt oder nicht". Denn der ELK wird in der SCHUFA eingetragen als "frei verfügbare Kreditsumme". Wenn du also einen ELK beantragst und dieser z.B. mit 10.000 € genehmigt wird, steht in der SCHUFA, dass du über einen Kreditrahmen von 10.000 € verfügst (unabhängig davon, ob und wieviel du davon in Anspruch genommen hast). Ein Dispo auf dem Girokonto wird nicht eingetragen.

 

Es ist also ähnlich wie bei einer Kreditkarte mit echtem Kreditrahmen (den man z.B. monatlich oder in bestimmten Beträgen über einen längeren Zeitraum zurückzahlen kann, wie die blaue Bank aus Irland/London bzw. Hamburg). Diese Karten werden auch inkl. Kreditrahmen in der SCHUFA eingetragen. Eine Kreditkarte, die monatlich zu 100% ausgeglichen wird (wie z.B. die CB-Gold), werden nur als "Kreditkarte" eingetragen, aber ohne eine Kreditsumme.

 

Da sich das alles auf den Scorewert auswirkt, würde ich mir die Einrichtung des ELK genau überlegen, wenn er nicht unbedingt benötigt wird.

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