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Beleihungswert vs. Effektenlombardkredit!

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
Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014

Hallo,

worin liegt genau der Unterschied zwischen o.g. Kreditlinien?

Ohne beantragten Effektenlombardkredit wird mir für mein Depot ein Beleihungswert ausgewiesen und zum Verfügungsrahmen hinzuaddiert.

Worin besteht nun der unterschied zu einem beantragten Effektenlombardkredit? In der Höhe? Warum sollte ich einen ELK beantragen wenn ich doch so schon eine Beleihungsgrenze von fast 45% Meines Depots ausgewiesen bekomme.

 

Danke für erhellende Infos 🙂

13 Antworten 13

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Beiträge: 4639
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Hallo Tenebrae,

 

der Unterschied liegt vorallem im Zinssatz für die Überziehung. Hat man einen ELK zahlt man aktuell "nur" 5,40% p.a. (effektiv: 5,51% p.a.), bei der geduldeten Überziehung sind es dann 11,30% p.a. (effektiv: 11,79% p.a.). Die Zinssätze kann man bei den Preisen & Zinsen nachlesen.

 

Viele Grüße

immermalanders

 


Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014

Nun eine "geduldete" Überziehung ist ja eine welche über den gewährten Rahmen hinausgeht.

Es geht speziell um die auch ohne ELK eingeräumte Beleihungshöhe, welche ich bereits ohne ELK eingeräumt bekommen habe. Sollte ich diese in Anspruch nehmen handelt es sich ja nicht um eine geduldete Überziehung. Diese kostet dann ebenso nur 5,4% nur ohne Antrag auf einen ELK. Was sehe ich denn hier ggf. falsch???

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
Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Meiner Meinung nach, zahlst Du den hohen Satz, da ein ELK von 0 EUR vorliegt und alles daüber ist dann die geduldete Überziehung. Ohne bzw. auch mit ELK sollte man sein Konto immer möglichst schnell ausgleichen, sonst wird es teuer.

 

Viele Grüße

immermalanders

 


Routinierter Autor
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Das "schreit" jetzt nach einer Auflösung durch einen Moderator 👍😜
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
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Hallo @Tenebrae

hallo Community, 

 

gerne möchten wir hier eine klärende Definition der Begrifflichkeiten geben. Grundsätzlich ist die Antwort von immermalanders korrekt. Vielen Dank dafür!


Um eine rechtlich einwandfreie und vor allem unmissverständliche Erläuterung geben zu können haben wir diese Fragestellung an unsere interne Fachabteilung weitergegeben.
Sobald uns angefragte Definition vorliegt werden wir diese umgehend mit ihnen teilen.

 

Soweit für den Moment,
viele Grüße aus Nürnberg
Michael Herbst

Community Manager


Community Manager
Beiträge: 393
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Hallo @Tenebrae,

 

vielen Dank für Ihre Geduld. Die über unsere Fachabteilung angefragte Definition liegt uns nun vor.  

 

Der Beleihwert ist in erster Linie eine reine Information. Der gezeigte Betrag errechnet sich aus den Beleihungswerten der Einzelwerte im Depot. Die hier gezeigte Summe stellt keinen Anspruch auf Inanspruchnahme dar, da für die Inanspruchnahme eines Sollsaldo immer auch andere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

 

Sofern ein möglicher Sollsaldo entsteht, wird dieser, wenn keine vertragliche Vereinbarung für einen Effektenlombardkredit getroffen wurde, mit dem höheren Zinssatz der geduldeten Überziehung abgerechnet.

 

Der Effektenlombardkredit ist eine schriftliche Vereinbarung (separater Vertrag) in dessen Rahmen Sollsalden mit reduziertem Zinssatz berechnet werden.

 

Bitte beachten Sie bei diesen allgemeinen Angaben, dass immer auch die persönliche Bonität des Kunden ausschlaggebend ist. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr persönliches Betreuungsteam gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend,

viele Grüße aus Nürnberg

Michael Herbst


Routinierter Autor
Beiträge: 85
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Danke für die Antwort.

 

Also ist es ratsam in jedem Fall einen ELK zu beantragen, ob man ihn im Moment benötigt oder nicht Smiley (fröhlich) Zumindest hat man dann hier eine Sicherheit und einen besseren Zins!!


Aufsteiger
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Ich habe immer versucht, Sollzinsen zu vermeiden, war jedoch bis eben auch der Meinung, dass der relativ niedrige Zinssatz für "die eingeräumte Überziehung" für die im "maximalen Verfügungsrahmen" genannte Summe gilt.

So kenne ich es von den Sparkassen, dass ein Kreditrahmen eingeräumt wird, bis zu dem man weniger Zinsen zahlt, und dass darüber hinaus Überziehungen (wegen des hohen Zinssatzes) 'freudig' geduldet werden, bis die Geduld deshalb abreißt, weil man Angst hat, dass die Schulden nicht mehr beglichen werden.

Ich habe 2007 beim Aktienkauf zweimal etwa 70,00 EUR Sollzinsen bezahlt bei einem Zinssatz von 6,65 % bzw. 6,90 %. Ich kann mich aber nicht erinnern und habe im Onlinearchiv auch nichts darüber gefunden, dass ich einen Kreditvertrag hatte und dass sich ab 2007 was geändert hätte.

Die Begrifflichkeiten "Sollzins für eingeräumte Überziehung (= Kreditvertrag..Lombardkredit..) habe ich in den Abschlussabrechnungen allerdings schon 2005 gefunden.

Hat sich da im Laufe der Jahre was in der Handhabung geändert?

Auf jeden  Fall sollte deutlicher darauf hingewiesen werden, dass man einen besonderen Kreditvertrag braucht, wenn man den  niedrigeren Zinssatz in Anspruch nehmen will.

Sommerhaus, 14.05.15


Routinierter Autor
Beiträge: 85
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Ja genau, auf dieser Uneindeutigkeit beruht ja meine ganze Frage. Ich bin von gleichen Sachverhalt ausgegangen wie @Sommerhaus .

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