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Steuerbescheinigung 2016 DAB nicht erhalten

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Beiträge: 1
Registriert: 19.05.2017

Seit über 2 Monaten versuche ich als ehemaliger DAB Kunde von der Consorsbank meine Steuerbescheinigung zu erhalten. Bisher ohne Erfolg.

 

Bisher gab es folgende Aussagen der Consorsbank:

  • Elektronisches Schreiben vom 31.01.: …“aufgrund des Systemumzugs der DAB Bank zur Consorsbank für das Steuerjahr 2016 zwei Steuerbescheinigungen mit einer Postsendung“
  • Schreiben vom 27.04.: Auskunft, dass ich „noch eine zweite Steuerbescheinigung erhalte, die sich nur optisch unterscheidet, aber inhaltlich identisch ist“
  • Email des Kundenservice: „Gerne klären wir den Sachverhalt des Satzes "Die beiden Steuerbescheinigungen unterscheiden sich nur optisch, inhaltlich sind sie identisch" auf: Gemeint ist hier, dass das Layout identisch ist, aber die Werte selbstverständlich variieren können.“

 

Wirklich jetzt? Spielen Sie hier das Gegenteilspiel mit mir?

 

Ich habe inzwischen mit fünf unterschiedlichen Service-Mitarbeitern kommuniziert. Keiner der Mitarbeiter macht sich die Mühe den Kontext zu verstehen – es wird mit Standardschreiben geantwortet – teilnweise habe ich eher den Eindruck mit Bots und nicht mit Menschen zu kommunizieren.

 

Der Kundenservice ist leider nicht behilflich, sondern fordert mich wiederholt auf, anzuerkennen, dass mir meine Jahressteuerbescheinigung abhanden gekommen ist, und dass ich „bestätige/n ausdrücklich, dass ich/wir für etwaige Schäden, die infolge der Ersatzausfertigung der Steuerbescheinigung entstehen sollten, in vollem Umfang haftbar bin/sind.“ Ich habe die Steuerbescheinigung nie erhalten. Daher sehe ich nicht, dass ich hier zustimme.

 

Ich habe in diesem Jahr bereits in einem anderen Fall ein Schreiben eines anderen Consorsbank Kunden in einen an mich adressierten Kuvert erhalten, habe also eine recht konkrete Vorstellung von der Qualität der Postversandprozesse bei der Consorsbank...

 

Ich suche immer noch nach einer für mich vernünftigen Lösung.

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17 Antworten 17

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
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Die kam nie an Und auf schriftliche Aufforderung kam nur das Schreiben was der Themeneröffner bereits geschrieben hat was aber totaler Blödsinn ist da ich Usätze im Kalenderjahr 2016 hatte.

Anschrift hat sich nicht geändert.

Insofern ist die Beschaffung nicht unproblematisch da Ihr bislang diese Unterlagen nicht wirklich nachreichen konntet und nur diese Standardantwort per Brief ankam.

 

Einen Kundenlogin habe ich nicht mehr wegen der Kontoauflösung.

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 20.11.2017

Hat der Threadersteller denn seine bereits erhalten?

 

Wie sieht es bei anderen ehemaligen DAB Kunden aus?

 

Fakt ist es fielen Kapitalerträge bzw Gewerbeumsätze an. Und somit auch entsprechende Steuerbeträge. Und die solltet ihr mir schriftlich für die Steuer zukommen lassen.

 

Da gibt es keine Gründe dass keine anfielen.

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
Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo @Mitglied127,

 

wir als Moderatorenteam haben keinen Zugang zu den Daten unserer Kunden. Daher können wir an dieser Stelle, im Gegensatz zur Kundenbetreuung, nur mutmaßen was passiert ist.

Da Sie von Kapitalerträgen sprachen gehe ich zunächst davon aus, das es sich bei den Konten um Tagesgeld bzw. ein Depot handelt, da bei Girokonten keine Verzinsungen und damit auch keine Erträge anfallen.

 

Ihre Zugangsdaten erlöschen nicht mit der Kündigung, sondern behalten weitere 18 Monate ihre Gültigkeit. Sofern für Sie noch ein mobiles Tan Verfahren freigeschaltet ist oder ein TAN Generator zugeordnet ist, können Sie sich gerne über die telefonische Kundenbetreuung an uns wenden.

 

Andernfalls schildern Sie uns Ihr Anliegen gerne schriftlich. Eine abschließende Lösung kann aber nur so oder über einen persönlichen Kontakt mit Ihrer Kundenbetreuung geklärt werden.

 

Beste Grüße

 

CB_Kai

 

Community Moderator

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 20.11.2017

Moment ich denke hier verstehen Sie auch wieder was falsch.

 

Ich hatte bei der DAB Bank nur ein Girokonto, kein Depot oder Tagesgeldkonto.

Trotzdem sind dort die Jahre davor Kapitalerträge angefallen und auch auf der Steuerbescheinigung angegeben.

 

Und als ich dort noch Kunde war sind dort die Umsätze angefallen.

Wo sind nun die Kapitalertragssteuer-Beträge die dort anfielen?

Die können sich ja nicht bei der Übernahme der Bank einfach in Luft aufgelöst haben.

 

Hier stimmt etwas überhaupt nicht.

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
Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

@Mitglied127, vom Broker wir nur die Abgeltungssteuer abgeführt, wenn die Erträge beim Broker selbst "entstanden" sind (z.B. durch Zinsen oder Wertpapiergeschäfte). Sind das Erträge von (Gschlossenen) Beteiligungen, sollte man eine Steuerbescheinigung der jeweiligen Gesellschaft erhalten, wenn die Steuern bereits abgezogen wurden. Wurde keine Steuer abgezogen, muss man diese Erträge in der Steuererklärung angeben...

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 20.11.2017

Sorry aber ich denke Sie lesen nicht richtig.

 

Die DAB Bank war kein Broker.

Ich war dort Geschäftskunde bzw gab es dort Geschäftskonten.

Und dort kamen die Umsätze meines Unternehmens rein und raus.

Und genau dort ist Kapitalertragssteuer angefallen.

Denn in der Steuerbescheinigung 2015 (sowie 2014 und 2013) wurden dort Beträge ausgewiesen bzw aufgelistet.

Von Aktien etc hab ich nichts geschrieben.

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
Enthusiast
Beiträge: 719
Registriert: 10.12.2014

Dann hat es halt damals noch Zinsen auf dem Girokonto gegeben bei der DAB.

Wenns jetzt keine Zinsen gibt, für was soll dann den Steuer anfallen?

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
Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Sie haben aber bisher mit keinem Wort erwähnt, dass es bei Ihnen um ein Geschäftskonto geht. Die DAB Bank war sehr wohl ein Broker (sagt ja auch der Name: Direkt Anlage Bank), der auch Geschäftskonten angeboten hat.

 

Laut WikidediaDer Kapitalertrag ist der Ertrag, der sich aus dem Gewinn einer Kapitalanlage ergibt. Je nach Form unterscheidet man unter anderem zwischen Dividenden, Verzinsung, Ertrag und Wertsteigerung. Sind die Kosten oder Gebühren höher, spricht man von einem „negativen Kapitalertrag“.

Und von diesen Kapitalerträgen wird seit 2009 die Abgeltungssteuer abgezogen...

 

Ich habe nicht nur von Aktien geschrieben. Man kann sich auch an Unternehmen beteiligen, wenn diese keine Aktiengesellschaft sind und auch keine Anleihen ausgegeben haben. Solche Erträge muss man dann selbst in der Steuererklärung angeben, bzw. diese werden direkt von den Finanzämtern hausinterne gemeldet und man muss nichts mehr machen...

 

 

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