Guten Tag
Ich wollte soeben einen Sparplan mittels Einzug von meinem externen Girokonto anlegen. Dazu ist die Erteilung eines "SEPA-Lastschriftmandat" unter Angabe der IBAN nötig, was auch für ein externes Konto möglich ist. Es findet sich dazu der Hinweis "Bitte geben Sie eine gültige deutsche IBAN ein". Die Eingabe einer ausländischen IBAN aus einem anderen SEPA-Mitgliedsstaat wird auch auch tatsächlich mit der Fehlermeldung "Sie können als Einzugskonto nur inländische Bankverbindungen wählen" quittiert.
Widerspricht diese Beschränkung auf inländische SEPA-Konten nicht dem Gedanken des einheitlichen Zahlungsverkehrraums (wie ihn auch die Kommission formuliert)? Und auch dem EU-Recht, namentlich Verordnung 260/2012 EU? (EU-Verordnungen entfalten ja direkte Rechtswirklung und bedürfen im Gegensatz zu Richtlinien keiner Umsetzung in nationales Recht). Artikel 9 besagt:
"Ein Zahlungsempfänger, der eine Überweisungannimmt oder eine Lastschrift verwendet, um Geldbeträge von einem Zahler einzuziehen, der Inhaber eines Zahlungskontos innerhalb der Union ist, gibt nicht vor, in welchem Mitgliedstaat dieses Zahlungskonto zu führen ist (...)"
Ich gehe natürlich davon aus, dass diese Einschränkung der Mandatserteilung hier nicht in (bzw. "entgegen") diesem Rechte beabsichtigt ist, sondern der Prozess bzw. das Webformular schlicht noch nicht aktualisiert worden ist (möglicherweise aufgrund früherer technischer oder praktischer Gründe).
Da ich mein Transaktions-Girokonto im Ausland führe, würde ich mich freuen, wenn ein Lastschrifteinzug für Sparpläne zukünftig SEPA-konform auch von nicht-inländischen EU-Konten möglich wäre.
Niemand?
Hallo @Fnord.
Der Einzug für einen Sparplan von einem Konto
außerhalb Deutschlands, auch im SEPA - Raum ist nicht möglich. Es ist alternativ aber möglich einen Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto anzulegen um so den Sparplan zu
bedienen.
Viel Erfolg bei Ihrem Anlagevorhaben.
CB_Kai
Vielen Dank für Ihre Reaktion.
Wird dies auch so bleiben? Oder heisst das - um es mal etwas ketzerisch (aber nicht falsch!) - zu formulieren, dass die Consorsbank auch zukünftig wissentlich bzw. gar bewusst gegen unmittelbar geltendes EU-Recht (s.o.) verstossen will? Die österreichische Nationalbank beispielsweise formuliert das ja auch explizit klipp und klar so, wie es zu verstehen ist (und auch in Frankreich und Deutschland gilt): "Artikel 9 der SEPA-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen IBANs aus dem gesamten EWR für Überweisungen und Lastschriften zu akzeptieren."
Sind wir ehrlich: Rein funktional ist es sicher nicht die wichtigste oder dringendste Sache der Welt. Ein Dauerauftrag transferiert auch monatlich Geld. Vielleicht mag man es als meinen persönlichen Spleen bezeichnen, dass ich mich dafür einsetze, SEPA-Funktionen wie rechtlich intendiert grenzüberschreitend nutzen zu können. Warum sollte ich als Kunde und Konsument nicht auch von EU-Recht profitieren, wenn es doch die "grossen" Banken und Unternehmen auch tun? Vielleicht gerade bei einer Bank (BNP Paribas), die ja auch selbst EU-Recht wie intendiert grenzüberschreitend dazu nutzt, unkompliziert Geschäfte bzw. Niederlassungen im EU-Ausland zu betreiben.
Von daher würde ich mich durchaus freuen, wenn man es auch "intern" anschaute und (bei Gelegenheit) behebt.
In diesem Sinne: Nichts für ungut.
Hallo @Fnord,
haben Sie Dank für den Hinweis, für dessen Beantwortung es eines tieferen juristischen Wissens Bedarf, dass wir uns gerade von unseren Fachabteilungen holen.
Haben Sie bitte ein wenig Geduld. Wir beantworten Ihren Post sobald eine fundierte Antwort vorliegt.
Beste Grüße
CB_Kai
Hallo @Fnord,
ich möchte mich an dieser Stelle nochmal für Ihre Geduld bedanken und Ihnen Bescheid geben, dass der Sachverhalt noch bei meinen verantwortlichen Kollegen liegt.
Die Bearbeitung kann noch einige Tage in Anspruch nehmen. Wir werden Sie umgehend darüber informieren, sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Viele Grüße aus Nürnberg
Diana
Community Moderator
Hallo @Fnord,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Wir haben Ihr Anliegen an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Prüfung ergab, dass kein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt.
Ich kann Ihren Wunsch, die Möglichkeit Lastschriften EU weit einziehen zulassen gut verstehen. Die zuständigen Kollegen prüfen derzeit, wann und wie dieser Service angeboten werden kann.
Freundliche Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
Oh... da ist mir wohl eine Antwortbenachrichtigung untergegangen...
"Kein Verständnis gegen geltendes Recht?"
Eine inhaltliche Begründung dafür würde mich wirklich interessieren.
Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass, wie ich mittlerweile erst feststellte (aber selbst nicht neu, sondern schon seit Monaten), auch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht eine IBAN-Diskriminierung für unzulässig hält:
Hallo @Fnord,
vielen Dank für Ihren Beitrag!
Ich vermute Sie haben die Antwort meiner Kollegin versehentlich falsch aufgefasst.
CB_Petra schreibt in Ihrem Beitrag "kein Verstoß gegen geltendes Recht", nicht "kein Verständnis gegen geltendes Recht".
Ich hoffe, ich konnte so ein evtl. Missverständnis aufklären.
Wenn Sie noch weiterhin Fragen hierzu haben, sind wir gerne für Sie da!
Viele Grüße aus Nürnberg
Diana
Community Moderator
Der Einzug von Sparplanbeiträgen von einem ausländischen (SEPA-) Konto ist mittlerweile möglich.