Hallo, @SmithA1 , es kommt wie immer drauf an, so ist "Luise" nun mal. Wenn Deine erwähnte Verlustposition KEINE Aktienposition und KEIN sondergeregeltes spekulatives Zeugs ist, was Du eh nicht kaufst, wird der Verlust zunächst im VVT Allgemein verrechnet => Steuergutschrift auf das VK nach nachträglicher Verlustverrechnung. Wenn der Verlust groß genug ist, kann sich danach sogar Dein Freistellungsauftragsrest wieder erhöhen. Wenn Deine erwähnte Verlustposition eine Aktienposition ist, bleibt Dir der Schnabel sauber, weil Aktienverluste über den VVT Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können. Grundsätzlich sind steuerrechtlich immer erst vorhandene Verluste bzw. Verlustvorträge abzubauen, bevor der FSA in Anspruch genommen wird. Ich sehe gerade, @onra konnte es wieder einmal kürzer; jetzt kannst Du Dir aussuchen, ob Dir die gezeichnete oder die gemalte Version besser gefällt.
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