Hallo, bei einer Schenkung von Wertpapieren an meinen Sohn wurde zwar keine Abgeltungssteuer erhoben, allerdings wurde mein prozentualer Gewinn mitübermittelt. D.h. er würde beim Verkauf auch den bei mir zuvor angefallenen Gewinn versteuern müssen. Erst wird ihm der Gesamtwert auf den Freibetrag angerechnet , auf den Gesamt-Gewinn muss er dann noch Abgeltungssteuer zahlen? Das kann nicht sein, denn hätte ich der Aktien vorher verkauft und ihm den Betrag nach Abzug der Abgeltungssteuer geschenkt , wäre der schekungssteuerrelavante Betrag natürlich geringer. Bei einer anderen Bank wurde dem Beschenkten Null Prozent Gewinn eingebucht. Hat jemand Erfahrungen dazu, vielen Dank Waltert
... Mehr anzeigen