Und ist es relevant, dass ich erst im Mai 2017 das Depot zur CB übertragen habe? --> Da würde ich vorsichztshalber bei der vorherigen Depotbank auch eine Jahressteuerbescheinigung für 2017 anfordern. Ich hoffe, dass da wir nun schon Mai haben, die CB alle Thesaurierungsdaten komplett angeben kann und ich die nur in die entsprechende Zeile in der Steuererklärung übertragen muss. --> Alles was darin steht muss in die Steuererklärung und das FA kann die Bescheinigung anfordern. Wenn noch ETFs / Fonds ohne Steuerwerte in der Jahresbescheinigung vermerkt sind, einfach beim CB-Service nach Unterlagen zum Stand heute fragen.
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