Hallo @DerBietigheimer,
vielen Dank für Ihren Beitrag und die damit verbundene Anfrage.
Der von Ihnen eingestellte Absatz des Erläuterungstextes ist nicht vollständig. Der ganze Text lautet:
"...Sobald Sie uns Ihre Weisung erteilt haben, werden wir bis zur Zahlung der Abfindung Ihren Bestand im Verhältnis 1:1 in folgendes Wertpapier umtauschen: MINERALBR.UEBERKING.RUECK (WKN A25402). Bitte beachten Sie, dass diese Aktien nicht börsennotiert sind und deshalb nicht in den Beleihungswert Ihres Depots einfließen. Wenn Sie dieses Angebot annehmen, kann der Beleihungswert Ihres Depots also sinken – und damit gegebenenfalls auch Ihr Verfügungsrahmen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen, bevor Sie uns einen Auftrag erteilen..."
Bei einer Weisung zur Annahme der Barabfindung, wird Ihr Bestand der WKN 661400 in die WKN A25402 umgebucht. Die WKN A25402 ist nicht an einer Börse notiert und wird daher mit 0,00 EUR im Depot bewertet. Somit kann der Beleihungswert Ihres Depots sinken.
Viele Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
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