Hallo Kleopatra das hört man gern, die Mühe hat sich gelohnt. Auch unser Steuerbescheid mit der ersehnten Steuererstattung ist angekommen. Hier erzähle ich mal, wie wir die Sache handhaben: Freistellungsaufträge haben wir bei der jeweiligen Bank gestellt. Danach verbleiben bei uns immer noch positive Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Deshalb fügen wir jährlich für beide Ehegatten die Anlage KAP der Steuererklärung bei mit den Jahressteuerbescheinigungen und beantragen beide durch Ankreuzen die „Günstigerprüfung“. Dann erhält, wer zu Beginn des Steuerjahres mindestens 65 Jahre alt ist, noch einen „Altersentlastungsbetrag“ (bis zu 40% der verbleibenden Kapitalerträge). Der Rest unterliegt dann dem persönlichen Grenzsteuersatz, wenn dieser niedriger als 25% ist. Übrigens: Bei CC gibt es unter „Wissen“ zum Suchbegriff „Freistellungsauftrag“ wertvolle Infos. Der Antrag geht Online über die Menuepunkte „Mein Konto und Depot“ > “Steuern“ > “Freistellung“ . Was Du vor Jahren beim Finanzamt mit Gültigkeit für 3 Jahre beantragt hast, war vermutlich eine (Nicht-Veranlagungs-) „NV-Bescheinigung. Die erhältst Du nun nicht mehr, da Du ja Einkommensteuer (4,15%) zu zahlen hast. Aber das weißt Du ja sicher alles schon, oder? Freut mich aber auch, wenn dieser Beitrag Dir in Zukunft weiter hilft. Dazu alles Gute!
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