Hallo.
Hatte EMC Aktien in meinem Depot und habe gesehen, dass Consors mir für die komplette Barabfindung Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen hat ohne Berücksichtigung des Kaufzeitpunktes(1999 und 2003). Das kann es doch nicht sein, oder? Und warum wird die komplette Abfindung besteuert und nicht nur der Aktiengewinn?
Grüße
Robert
So mein lieber Soki2ma,
ich will kurz Deine Fragen beantworten.
Zu 1 : nein
Zu 2: nein
Zu3: Ich habe mehrere Banken und Kapitalerträge die über der Freigrenze liegen und auch alles in der KAP korrekt erklärt
Zu4: Habe bei keiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt.Wir sind Rentner und haben sonst keine Einkünfte außer der Rente u. eben diese Kapitalerträge
Zu 5: Steuerbescheid ist vom 20.07.2017
Zu 6: Rheinland-Pfalz
Schoenen Tag noch
ich gebe zu gegebener Zeit Bescheid wie die Sache ausgegangen ist
Hallo Soki2ma
Freut mich, dass Du Dir um mich solche Gedanken machst.
Also zu Klarstellung:
1. 2. 3. Punkt ist richtig.
Punkt 4, wir haben beide Kapitaleinkünfte,beide KAP ausgefüllt und in Zeilen 12 u. 13 eine 0 gesetzt.richtig so.Punkt 5 ist richtig.
Ist ja so, dass das Finanzamt alle Steuerbescheinigungen verschlampt hat.
Heute kamen komischerweise alle anderen eingereichten Rechnung wie von Versicherungen,Handwerkerrechnungen usw. zurück und auch die von mir letze Woche eingereichten Kopien von den Banken und auch alle Schreiben bezüglich des Zwangsumtauschs der EMC Aktien und auch noch der falsche Steuerbescheid.
Ich weiss auch nicht was das soll
Ganz liebe Grüße
Hallo soki2ma,
Die Rücksendung der eingereichten Unterlagen war mit Anschreiben:
Nach Überprüfung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die eingereichten Belege zurück.
Die weitere Bearbeitung Ihrer Steuerklärung erfolgt im automatisierten Verfahren. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird Ihnen der Steuerbescheid zugesandt und ein etwaiger Erstattungsbetrag überwiesen.
Bei den vom Finanzamt zurückgesandten Unterlagen war halt auch noch der falsche Steuerbescheid vom 20,07.2017 dabei. (Haben die offensichtlich bei den ganzen Unterlagen wohl vergessen wegzunehmen.)
Es wurde mir gesagt, dass eine vollkommene Neuberechnung gemacht würde.
Werde in den nächsten 2 Wochen einen neuen Steuerbescheid bekommen.
Allso novh bischen abwarten.
Schönes Wochenende.
Hallo nochmals,
habe heute den neuen Steuerbescheid bekommen und dieser ist sehr erfreulich ausgefallen. Die Barabfindung des Zwangsumtausches wurde nicht als Einnahmen berechnet und somit die von Cortal Consors abgezognen Kapitalerstragsteuer vom Finanamt voll erstattet. Sehr gut und danke nochmals für die Hilfe bei der Steuererklärung. Die einbehaltene Einkommensteuer entspricht jetzt einem Steuersatz bei mir (uns)von 4,15%.
Werde aber beim Finanzamt für nächstes Jahrr einen Freistellungsantrag auf Kapitalerträge stellen. Dann brauche ich im Vorfeld bei keiner Bank Kapitalerstragsteuer zu bezahlen. Ist auch interessant. Hatte ich vor einigen Jahren schon einmal für 3 Jahre gehabt.
So heute keine Gartenarbeit, es regnet den ganzen Tag.
Trotzdem schoenes Wochenende
Hallo, ich bin eben bei meiner Steuererklärung, die ich in Kürze schon abgeben muß.
Der EMC-Fall betrifft mich ebenso. Ich mache meine ESt-Erklärung aber nicht mit Elster, sondern mit dem Steuerprogamm von Aldi (entspricht dem Wiso Steuersparbuch 2016).
Dort habe ich bei den Kapitalerträgen "Sollen die Werte ... überprüft und ggf. korrigiert werden ?" angekreuzt. Hier kann ich unter "Zu korrigierende Beträge" die "Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP)" und für die Zeilen 8 bis 11 eingeben, außerdem Erläuterungen.
Meine Fragen:
1. Nun habe ich statt der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen "Höhe der Kapitalerträge" den um den Barausgleich reduzierten Betrag eingegeben. Ist das richtig ?
2. Danach wurde meine Steuerschuld/Nachzahlung laut Programm einiges kleiner. Paßt doch oder ?
3. Wenn ich aber auch die Beträge Kap.ertragssteuer, Soli und KiSt aus der Barabfindung von den entsprechenden Beträgen der Zeilen 47-49 der Steuerbescheinigung abziehe (korrekt ?), dann ist die Steuerschuld noch größer als vor allen Eingaben ! Kann das sein ?
Die Kap.erträge laut Bescheinigung liegen immer über dem Sparer-Pauschbetrag.
Danke.
Ich denke 3. war falsch, weil ja das FA erst die bereits abgeführten Steuern reduzieren soll und nicht ich in der Erklärung. Richtig ?
Das Ergebnis der Steuerschuld entspricht dann gerundet der damals beim Barausgleich abgeführten Kapitalertragssteuer.