Ich würde sofort beim Finanzamt anrufen. Wenn eine Abbuchungsvollmacht vorliegt, kann das FA natürlich erstmal abbuchen, was sie wollen. Meine Erfahrung ist, dass im persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter Zahlungen auch erstmal gestundet oder reduziert werden können. Und ansonsten die Steuerberaterin in den A... treten und mir einen neuen suchen.
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