Bin neu hier im Forum. Gleichwohl habe ich einige Anmerkungen zu diesem Thema Biogen, Bioverativ, Spin Off und Abgeltungssteuer. Grundsätzlich ist es so, dass Kapitalerträge im Gegensatz zu „Kapitalmaßnahmen“ der Abgeltungssteuer unterfallen. Fraglich ist allerdings, was bei einem Spin Off nach US Recht gilt, wo ein Teil der Muttergesellschaft abgespaltet wird und die Aktien der Abspaltung an die Aktionäre der Muttergesellschaft ausgegeben werden. Ob und inwieweit die Aktien der Abspaltung der Abgeltungsteuer unterliegen, richtet sich nach Verlautbarungen des BMF (link siehe unten) danach, ob eine Abspaltung i.S.v. § 123 Umwandlungsgesetz oder eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs vorliegt. Davon ist bei ausländischen Vorgängen bereits dann auszugehen, wenn der angeführte Punktekatalog erfüllt wird. Da dieser beim Biogen Spin Off zweifelsfrei erfüllt ist und mithin eine abgeltungssteuerfreieAbspaltung vorliegt, sehe ich für Banken keine Berechtigung zum Einzug von Abgeltungssteuer. Hierzu wird auf Rdnr 115 eines Schreibens des BFM aus 2016 (http://www.steuer-schutzbrief.de/fileadmin/downloads/BMF-Schreiben/BMF-Schreiben_2016-01-18-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf) verwiesen. Da die Banken dies anders sehen und mauern, stellt sich die spannende Frage, wie man die rechtswidrig eingezogene Abgeltungsteuer zurückholt. 1. Man könnte ein Verfahren gegen die Banken führen. Nach vorläufiger Meinung dürfte dies auf eine Klage mit ungewissem Ausgang herauslaufen. 2. Man macht die eingehaltene Abgeltungsteuer in der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend und setzt sich mit seinem lokalen FA unter Verweis auf Rdnr 115 auseinander. Ob die lokalen Finanzämter dies allerdings verstehen, ist zweifelhaft. 3. Man stellt gestützt auf Rdnr 115 bei dem FA der Bank oder gleich bei BMF einen Antrag. Denn stellt man einen Antrag, dann ist die Behörde auch verpflichtet zu bescheiden, und man sieht dann schon viel klarer, wie der Hase läuft. Gegenwärtig tendiere ich zu einem Antrag an das BMF, denn wenn dort eine Fülle von ähnlichen Anträgen eingehen, wird auch dort der Druck steigen. Für Aktionäre, die Aktien nach Einführung der Abgeltungsteuer erworben, dürfte dan folgendes gelten: 1. Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs der Mutteraktien (Biogen) unterliegt der Abgeltungssteuer. 2. Hat man auf die Abspaltung (Bioverativ) Abgeltungssteuer entrichtet, dann unterliegt lediglich die Kursteuerung ausgehend vom angesetzten Wert der Bioverativ Aktie zu einem künftigen Verkaufswert der Abgeltungssteuer. Aber Achtung, geht Bioverativ Pleite, kann man nur den bei Einbuchung angesetzten Wert als Verlust ansetzen. Auf der Abgeltungssteuer bleibt man sitzen. Daher sollte man auch hier auf eine Erstattung der Abgeltungssteuer drängen. Für Aktionäre, die wie ich Biogen Aktien schon vor 2009 erworben haben bzw. deren Aktien seit dieser Zeit steuerlich entstrickt im Depot liegen, gilt folgendes: 1. Man sollte hier in jedem Fall auf eine Erstattung der Abgeltungssteuer drängen. 2. Viel wichtiger ist allerdings, dass die Bioverativ Aktien den steuerlichen Status der Mutteraktien erhalten, also ebenso wie die Biogen Aktien steuerlich entstrickt sind. Wie schon oben ausgeführt, werden die Banken diese Entstrickung nur vollführen, wenn sie dazu gezwungen werden. Eine positive Bescheidung eines Antrags ans BMF, mit welchem auch die steuerliche Entstrickung beantragt, dürfte in diesem Zusammenhang sicherlich Wunder vollführen. Es bleibt spannend, und ich freue mich schon auf andere Meinungen und Beiträge.
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