Hallo EUREX-Trader, vielen Dank für Ihre Frage. Unsere Recherche hat ergeben, dass sich der Anspruch auf den gesamten Geburtsmonat beläuft. Es spielt also keine Rolle, ob das Kind am ersten oder am letztens Tag des jeweiligen Kalendermonats geboren wurde. Der Anspruch ist in beiden Fällen der Gleiche. Nachzulesen ist dies im EStG §32 Kinder, Freibeträge für Kinder (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html) unter „(3) Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt.)“.
Da sich solche Informationen im Laufe der Zeit auch ändern können, empfehlen wir aber grundsätzlich sich direkt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu informieren. Kontaktdaten finden Sie aktuell unter www.familienkasse.de.
Herzliche Grüße,
Elena Engelmann
Community Moderator
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