@T-M-H Bei thesaurierenden ETFs muss man nur die Abgeltungssteuer und den Soli zahlen, sofern der Freibetrag erschöpft ist. Im schlimmsten Fall noch die KiSt. Bei einem ausschüttenden ETF muss man noch die zusätzlichen Ordergebühren für die Wiederanlage zahlen, sofern man dieser nicht widersprochen hat. Persönlich habe ich keine richtigen Vorlieben zum Thema thesaurierend oder ausschüttend mit der seid gestern geltenden neuen Rechtslage. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Man muss später nur daran denken, dass man immer ausreichend Bargeld auf dem Verrechnungskonto hat, wenn man den Freibetrag erreicht oder überschritten hat. Das gilt bei thesaurierenden ETFs mehr als bei ausschüttenden, da auch letztere einen kleinen Teil thesaurieren.
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