Hi onra, dass das Finanzamt davon ausgeht , dass für nach 2017 gekaufte Aktien/Fonds keine Gerechtigkeitslücken mehr auftreten, habe ich in der letzten Antwort des Finanzamts München auf meinen Einspruch schriftlich erhalten. Es freut mich, dass Du wie ich der Ansicht bist, dass dies falsch ist. Ich hatte Dich zunächst missverstanden. Dazu hat meine Rechtsberaterin mir das folgende erklärt: Bei vorübergehenden Gerechtigkeitslücken bei Systemwechsel ist es dem Finanzamt erlaubt untätig zu bleiben und von den Betroffenen zu verlangen, dies hinzunehmen; bei dauerhafter Steuerungerechtigkeit ist das nicht mehr so leicht möglich. Daher meine ich , die Betroffenen sollten das nicht zähneknirschend hinnehmen sondern sich wehren, z. B. dadurch, dass sie bei jeder verkürzten Verlustzuweisung durch die Bank beim zuständigen Finanzamt dagegen Einspruch erheben. Je mehr Betroffene das immerwieder tun, desto besser ist die Chance, dass die Behörde reagieren muss. Gruß Teilfreistellun
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