Für Anleger spielt die Sicherheit der Wertpapiere bei der Depotbank eine große Rolle. Neben dem Risiko der sich aus dem Aktienbesitz direkt ergibt, durch die wirtschaftliche Performance und der allgemeinen Marktstimmung, gibt es kritische Gedanken, was mit dem Aktienvermögen im Falle eines Worst Case Szenarios passiert. Aktien sind Sondervemögen und die Bank, wie die Consorsbank, hat keinen Besitzanspruch auf die von den Kunden gehaltenen Aktien. Im Falle einer Insolvenz von Consorsbank wäre sie also zur Herausgabe der Aktien verpflichtet. Die Frage ist nun, wie sicher ist dieser Herausgabeanspruch? Sind Aktien verliehen oder verpfändet oder kann die Consorsbank diesem Anspruch nachkommen im Falle einer Insolvenz? Kunden, die zum Beispiel bei der Deutschen Bank ein Konto eröffnen wollen, bekommen dort zu lesen: „Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.“ Gibt es bei der Consorsbank einen ähnlichen Passus? Wie würde es genau ablaufen, falls die Herausgabe möglich wäre? Es gibt ja keine physisch auslieferbaren Aktien mehr? Wird also eine neue Depotbank benötigt? Wie kann ich meinen Aktienbesitz nachweisen? Gibt es Dokumente die ich bekommen kann die meine Aktienpositionen bestätigen oder an andere Stelle auf meinen Namen registriert sind? Clearstream etc.? Für eine Stellungnahme wäre ich sehr dankbar.
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