@proleo: Bank-Kunden muss aber es möglich sein - ohne einen zusätzlichen Account bei Dritten (z.B. bei Google). - auf sein Online-Konto zuzugreifen. Eine Vereinbarung, mit anderen Firmen einen zusätzlichen Vertrag einzugehen, nur um auf sein Online-Konto zugreifen zu können, ist rechtlich nicht zulässig! Also wenn du dich mal ganz entspannt zurücklehnst, wirst du erkennen, dass schon die Inanspruchnahme des Internetproviders einen Drittanbieter-Account bedingt! @stocksour hat's ja schon weiter oben etwas ausformuliert. Ich mach's mit 5 Worten: "love it or leave it".
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