Hallo @marmotte , ...würde aber bauchgefühlsmäßig eine Änderung des SpFB's sicherheitshalber noch im laufenden Jahr spätestens irgendwann im Dezember vornehmen; Vorsicht ist ja bekanntlich die Mutter der Sparerfreibetrags-Kiste....;). Gefunden habe ich noch hier ------> zum Widerspruch gegen meine erste Antwort von vorhin.....! Du kannst einen Freistellungsauftrag vor Beginn und während des jeweiligen Jahres beliebig oft ändern, nicht aber für zurückliegende Jahre. Stichtag für die letzte Berücksichtigung von Änderungen ist spätestens der letzte Bankarbeitstag, üblicherweise der 28. Dezember. Wegen des formalen Aufwands geben Banken häufig frühere Eingangsfristen vor, zum Beispiel den 15. Dezember. Hier dann wohl ein vernünftiges Beispiel, wie es richtig wäre ------> ist ja auch plausibel; also vergiss meine erste Antwort einfach..... Änderung der Freibeträge rückwirkend bedingt möglich Gesetzt den Fall, Ihre Einlagen bei der Hausbank werden jährlich zum Jahresende verzinst und die zu erwartenden Zinsen liegen bei 400 Euro, besteht durchaus die Möglichkeit, den Freistellungsbetrag rückwirkend auf 400 Euro zu reduzieren. So stellen Sie sicher, dass die Zinserträge bei der neuen Bank auch nicht in voller Höhe versteuert werden müssen. Haben Sie jedoch bereits 810 Euro Dividendengutschriften erhalten, können Sie den Freistellungsauftrag nicht mehr rückwirkend abändern. Genau genommen würde das auch keinen Sinn machen, da es letztendlich egal ist, auf welche Ausschüttungen Sie Steuern zahlen, da die Erträge am Ende in der Steuererklärung zusammengefasst werden. LG+ onra
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