(...)Ihre Antworten zu 1.und 2. haben leider keinen Bezug zu den von mir geschilderten Fallkonstellationen.(...) Doch, da Sie aber offenbar nicht wissen wie eine solche Zahlung funktioniert, erkennen Sie ihn nicht. Ich erkläre es mal vereinfacht: Das Limit ist auf Ihrer Karte gespeichert, bei Zahlungen über 25€ wird vom Terminal automatisch die PIN abgefragt, folglich kann der Händler dies nicht akzeptieren - er erhält sonst gar keine Zahlung. Ergo wird dies nicht geschehen. (...)Und Ihre Antwort zu 3. zur Bankenhaftung ist erkennbar falsch.(...) Wenn Sie schon meine Antwort als falsch bezeichen, seien Sie doch bitte zumindest so nett und teilen mir mit, was Sie daran für falsch halten. In dem von Ihnen geschilderten Szenario "nachweislicher Kreditkartenbetrug in Folge von Datendiebstahl via NFC-Schnittstelle" trägt die Bank dafür die volle Verantwortung. Die gesetzliche Haftungsgrenze gilt hier nach meiner Rechtsauffassung nicht, da es nicht in der Sphäre des Kunden liegt - es gibt keine Pflicht bspw. seine Karte abzuschirmen oder permanent jedem Passanten mit Handy entsprechend auszuweichen. Diesen Sachverhalt müssten Sie allerdings schon beweisen können. Generell gilt aber im Betrugsfall: "Kann sie diesen Nachweis nicht führen, muss die Bank den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten. (Az.: 242 C 28708/08)." Die neue gesetzliche Haftungsgrenze bei Missbrauch von Bank- und Kreditkarten beträgt seit Januar 2018 50€. (...)Vielleicht antwortet mal ein Mitarbeiter der Consorsbank, denn nur dort wird man diese Fragen anhand interner Informationen korrekt und rechtssicher beantworten können.(...) Wenn Sie ausschließlich Antworten von Mitarbeitern wünschen, sollten Sie vielleicht den telefonischen Kundenservice anrufen oder einen Brief, evtl. mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechende Fachabteilung, an die Consorsbank senden. Eine Community ist dann evtl. nicht der richtige Ort für Sie.
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