@Hawkwind Mir geht es gut, danke. Manchmal vetippt man sich halt. Und ich bleibe bei meiner Aussagen, dass eine Kontovollmacht oftmals mehr wert ist, als eine "Vererbung". Zumal sie kostenfrei ist, eine Vererbung bzw. ein Testament beim Notar ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Und wenn man. z.B. nur ein Kind hat und keine weitern Erben, dann ist eine Vollmacht ausreichend. Man kann über das Guthaben legal verfügen und im Anschluss mit dem "Totenschein" (Sterbeurkunde) das Konto aisflösen. Da es keine weitern Erben gibt, wird es auch keine Kläger geben (...und da auch kein Richter). Wenn man natürlich ein komliziertes Konstrukt aus Kindern, evtl. noch Geschwistern und einer Ehefrau hat, wird es kompliziert. Da würde ich keine Empfehlung aussprechen, sondern einen Notar aufsuchen. Hier war aber zunächst nur die Frage "wie kann ich meinem Kind...", daher meine Empfehlung. Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich da "runter kommen" soll. Mein Fehler war, dass ich "Tochter" gelesen habe, wo von "Kind" die Rede war. Und dass sich jemand so verhalten hat, als wäre es sein Post. Alles ist gut, mir geht es gut und ich bin "down" und "cool".
... Mehr anzeigen