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wie kann ich meine Anlagen hierr, vererben?

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wie kann ich sicherstellen, dass mein Kind mein Geld, welches hier angelegt ist,  bekommt wenn ich versterben sollte?

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Rechtsgültiges Testament aufsetzen (evtl. beim Notar) und beim Amtsgericht hinterlegen.

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@Dotty 

 

Ich habe schon zu Lebzeiten für mein Kind bei allen Banken eine Kontovollmacht hinterlegt. Diese Vollmacht geht über den Tod hinaus. Mein Kind kann also legal das Online-Banking und auch Telefon-Banking nutzen und über alle meine Gelder verfügen. Auch Auskunft bekommt mein Kind telefonisch. Das gilt bis zur Löschung der jeweiligen Bankverbindung (nach meinem Tod).

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@schmucki :

Es geht hier nicht um "verfügen dürfen", sondern um "erben".

Deine Vollmacht über den Tod hinaus ist zweifellos sinnvoll, ist aber weder ein Ersatz für die gesetzliche Erbfolge noch für ein Testament noch für eine andere Verfügung von Todes wegen.

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@stocksour 

Dann verstehe ich aber auch die Frage nicht. Für mich hat es sich so angehört, dass deine Tochter auf dein Guhaben hier verfügen darf.

 

Alles andere wie "die gesetzliche Erbfolge noch für ein Testament noch für eine andere Verfügung von Todes wegen" hast du ja schon selbst beantwortet. Und das Thema "Rechtsberatung" dürfte ja bekannt sein. Also ab zum Notar und ein Testament bzw. eine Verfügung gemacht.

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Gegendarstellung zum Zwecke der Unterbrechung der "stillen Post":

 

@stocksour hat KEINE Frage gestellt.

@stocksour findet in den bisherigen Beiträgen KEINEN Hinweis auf eine Tochter, geschweige denn seine eigene.

@stocksour kennt SEHR WOHL den Unterschied zwischen Rechtsberatung und Allgemeinwissen.

 

gez.:

@stocksour 

 

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@stocksour 

Die Antworten beziehen sich auch auf die Frage von @Dotty . Immerhin hat @stocksour so darauf reagiert, als wären es seine Fragen. Dabei hat @Dotty sich dazu überhaupt nicht geäußert, ob nicht meine Hinweise völlig ausreichend sind. Aber @stocksour hat meine Antwort / Hinweis gleich niedergewalzt und sich eingemischt. Und die Rede ist natürlich von "mein Kind", nicht "Tochter". Das war rausgerutscht.

 

gez. @schmucki 

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@schmucki 

 

Kleiner Tipp: runter kommen von dem, wo du drauf bist, und den Thread noch mal in aller Ruhe (vielleicht bei einem Beruhigungstee) lesen.

 

Und für die Zukunft: weniger ist manchmal mehr. Cocooning und Entschleunigung sind in diesen Zeiten angesagt, FOMO ist mega out.


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@Hawkwind 

Mir geht es gut, danke. Manchmal vetippt man sich halt.

 

Und ich bleibe bei meiner Aussagen, dass eine Kontovollmacht oftmals mehr wert ist, als eine "Vererbung". Zumal sie kostenfrei ist, eine Vererbung bzw. ein Testament beim Notar ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Und wenn man. z.B. nur ein Kind hat und keine weitern Erben, dann ist eine Vollmacht ausreichend. Man kann über das Guthaben legal verfügen und im Anschluss mit dem "Totenschein" (Sterbeurkunde) das Konto aisflösen. Da es keine weitern Erben gibt, wird es auch keine Kläger geben (...und da auch kein Richter).

 

Wenn man natürlich ein komliziertes Konstrukt aus Kindern, evtl. noch Geschwistern und einer Ehefrau hat, wird es kompliziert. Da würde ich keine Empfehlung aussprechen, sondern einen Notar aufsuchen. Hier war aber zunächst nur die Frage "wie kann ich meinem Kind...", daher meine Empfehlung.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, warum ich da "runter kommen" soll. Mein Fehler war, dass ich "Tochter" gelesen habe, wo von "Kind" die Rede war. Und dass sich jemand so verhalten hat, als wäre es sein Post. Alles ist gut, mir geht es gut und ich bin "down" und "cool".

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
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@Dotty   Irgendetwas vererben geht nur über ein Testament. In deinem Fall, wo es um dein Kind geht, greift die gesetzliche Erbfolge. Da wir aber deine familiäre Situaltion nicht kennen, können wir dir nur den Besuch bei einem Notar empfehlen. Es gibt nämlich Pflichtteile, die die Vererbintention gründlich verhageln können. Da das Kind nicht durch Sebstbefruchtung entstand, sind auch (Ehe)-frauen mit im Spiel.

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