Hallo @fatal,
hallo liebe Community,
als Kunde unseres Hauses können Sie 2 Tagesgeldkonten bei uns führen. Diese führen Sie entweder in einem Verbund mit Verrechnungskonto-/Depot als Unterkonto, oder als sogenannte "Standalone"-Lösung. Die Beantragung nehmen Sie einfach online in Ihrem Login-Bereich vor oder Sie wenden sich telefonisch an uns. Für Verrechnungskonten mit zugehörigen Depots haben wir zunächst keine maximale Anzahl gesetzt.
Darüber hinaus findet bei Eröffnung eines Anlagekontos (Tagesgeldkonto/Verrechnungskonto-/depot) keine SCHUFA-Meldung statt. Der Bonitätscheck ist lediglich für das Girokonto erforderlich. Die Begrenzung liegt hier bei 2 Girokonten pro Person. Ist also gedeckelt. Ein möglicher negativer Effekt bei der SCHUFA sollte sich also in Grenzen halten.
Aus diesem Grund ist auch lediglich beim Eröffnungsantrag des Girokontos auf Seite 4 die SCHUFA-Klausel enthalten. Bei einer Eröffnung über das Web wird dies entsprechend abgefragt. Widersprechen Sie dieser Klausel kann das Girokonto nicht eröffnet werden. Wenn alle Unterlagen/Angaben zur Eröffnung vorliegen, erfolgt eine Anfrage bei der Schufa, um die erwähnte Bonität zu prüfen. Alle eröffneten Girokonten werden an die SCHUFA gemeldet. Des Weiteren werden folgende Geschäftsvorfälle gemeldet:
- Löschungen
- Namensänderungen
- Adressänderungen
- verschiedene Negativmerkmale im Rahmen der Kontoführung (Credit)
Bei Bevollmächtigten erfolgt keine SCHUFA-Anfrage, da nur der Kontoinhaber für Verbindlichkeiten haftet.
@DerBietigheimer - Es ist nicht gesetzlich verpflichtend, die Klausel zu unterschreiben. Jedoch werden in unserem Haus, wie oben ausgeführt, keine Girokonten ohne Einverständniserklärung oder Unterschrift eröffnet.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
CB_Mine
Community-Moderatorin
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