Liebe Community-Mitglieder,
vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge.
Wir haben uns ausführlich mit diesem Thema beschäftigt und möchten folgendes Feedback der Verantwortlichen in unserem Haus dazu mit Ihnen teilen:
Die Ursache von eventuellen zeitlichen Unterschieden der Einbuchung kann an den unterschiedlichen Verwahrarten liegen. Unsere Verwahr- und Clearinggesellschaft ist die Clearstream Banking S.A. Stücke aus dem Ausland (hier USA), die girosammelverwahrt sind, werden unter der Verwahrart "Wertpapierrechnung" gelagert. Bei der Wertpapierrechnung werden Wertpapiere des Depotinhabers, die an einem ausländischen Börsenplatz gekauft wurden, bei einer ausländischen Bank verwahrt. Die Stücke in Ihrem Depot sind möglicherweise unter der Verwahrart "Girosammelverwahrung" gelagert. Diese Art der Lagerung existiert in den USA so nicht. Die Girosammelverwahrung ist eine preiswerte, einfache und auch sichere Art, Aktien aufzubewahren. Alle Papiere werden hierbei bei einer Wertpapiersammelbank zentral deponiert.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Lagertypen, benötigt Clearstream für Umlagerung und Einbuchung in die Kundendepots mehrere Tage. Die Consorsbank hat somit keinen Einfluss darauf, wie schnell die Stücke geliefert werden.
Genauso wie viele andere Banken geht die Consorsbank in solchen Fällen auch nicht in Vorleistung. Die Wertpapiere werden erst dann in die Kundendepots eingebucht, wenn sie tatsächlich vorliegen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass die zugrundeliegende Kapitalmaßnahme rückabgewickelt wird. Zudem besteht gegebenenfalls die Gefahr eines spekulativen Leerverkaufs. Sprich wenn Sie die in Ihre Depots eingebuchten, jedoch noch nicht belieferten Wertpapiere verkaufen, dann wären Sie verpflichtet, diese Wertpapiere im Negativfall zu jedem Kurs umgehend zu kaufen und in Ihrem Depot zur Verfügung zu stellen.
Die Consorsbank ist hier ihrer Aufgabe als Kommissionärin gewissenhaft nachgekommen und hat die genannten Wertpapiere nach Erhalt von der Lagerstelle zeitnah in die Kundendepots eingebucht.
Bezüglich der steuerlichen Behandlung dieser Wertpapiere wird es so sein, dass wir uns an die Vorgaben des BMF (Bundesministerium für Finanzen) halten. Aufgrund der nicht eindeutigen Sachlage gehen wir unter Risikogesichtspunkten von einem steuerpflichtigen Spin off aus. Die zugeteilten Aktien stellen eine steuerpflichtige Sachausschüttung gemäß §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. BMF-Schreiben vom 3.1.2014, Tz. 113 dar. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung erfolgt die Versteuerung mit dem Kurs der PayPal-Aktie im Zeitpunkt der Einbuchung. Entsprechend dieser Einschätzung hat der WM Datenservice (Wertpapier Mitteilungen Frankfurt) den Spin off als steuerpflichtige Kapitalmaßnahme veröffentlicht.
Wir verstehen, dass dieses Thema sehr emotional ist und die aktuelle Situation bei vielen Betroffenen für Unmut sorgt. Es ist folglich vollkommen legitim, dass Sie hier darüber kritisch diskutieren. Jedoch sind diverse Aussagen in dieser Diskussion aus unserer Sicht nicht korrekt. Wir bitten Sie darum von Aussagen, die nicht der Wahrheit entsprechen, abzusehen.
Beispielsweise die Aussage, dass die Consorsbank als einzige bzw. als eine der wenigen Banken die genannten Wertpapiere so spät gebucht hätte, können wir nicht bestätigen. Sofern einige wenige Banken die genannten Wertpapiere tatsächlich früher eingebucht haben sollten, dann gehen wir davon aus, dass diese Stücke bis zum Tag der Lieferung durch die Lagerstelle gesperrt und somit nicht handelbar waren. Auch die Aussage, dass die DAB Bank zur Consorsbank gehört ist so nicht korrekt. Die DAB Bank wurde zwar von der BNP Paribas aufgekauft, ist jedoch weiterhin eine eigenständige Bank und hat auch eigene Abwickler für ihre Wertpapiergeschäfte.
Viele Grüße, Bülent Community Moderator
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